Auch zwei Jahre nach der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes kann von der angestrebte Kostentransparenz laut einer aktuellen Studie des ITA keine Rede sein. Die Studie berücksichtigt Produktinformationsblätter von 50 Lebensversicherungsgesellschaften in Deutschland.

Gemäß der VVG-InfoV müssen die in einem Produktinformationsblatt erfassten Informationen inhaltlich richtig, übersichtlich und verständlich in knapper Form dargestellt werden. Durch derzeitige unzulängliche Kostenangaben seien aber Verbraucher kaum in der Lage, die tatsächlich anfallenden Kosten einer Lebensversicherung nachzuvollziehen, worunter die Vergleichbarkeit der Produkte leidet.

In der ITA -Studie wurden die Kostenangaben in den Produktinformationsblättern von 109 Tarifen am Beispiel der Basis-(Rürup-)Rentenversicherungen anhand aufgestellter Kriterien auf ihre Vereinbarkeit mit dem Formulierungsvorschlag des Gesetzgebers untersucht. Die Untersuchungskriterien waren inhaltliche Richtigkeit, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit und Knappheit.

„Unter Berücksichtigung sämtlicher in der Studie erhobenen Prüfkriterien und Kostenangaben entspricht keines der untersuchten Produktinformationsblätter vollständig dem Formulierungsvorschlag des Gesetzgebers“, resümiert Mark Ortmann, Geschäftsführer des ITA und Autor der Studie. Kosten würden verschleiert, indem ihre Angabe in langen Absätzen versteckt, in nicht vorgeschriebener Form und von Ausführungen werblicher Art ummantelt dargestellt wären.
Darüber hinaus würden Verbraucher mit der Angabe nicht notwendiger Zusatzinformationen in die Irre geführt, um von der eigentlichen Kostendarstellung abzulenken.
Zudem ist ein Vergleich von Produkten anhand der Gesamtkosten kaum möglich, da häufig wesentliche Angaben fehlen. Auch eine Gesamtkostenkennzahl suchten Kunden und Vermittler fast immer vergeblich.

Bestnoten für Basler Leben und R+V Versicherung

Nur zwei Tarife stächen heraus. Dabei handele es sich um je ein Produkt der Basler Leben AG und der R+V Versicherung. Eine vollständige Erfüllung der Prüfkriterien ist jedoch auch nicht zu finden, da auch hier die Anforderungen an eine knappe Auflistung der Kosten verfehlt werden.

Die Kostendarlegung von Alte Leipziger, LV 1871 und Standard Life seinen laut Studie ebenfalls sehr gut. Abgesehen von der Darstellung der sonstigen Kosten seien auch noch weitere Tarife der Basler, Condor, Hanse-Merkur, INTER und RheinLand Leben mit einer sehr guten Bewertung positiv hervorzuheben. Neun weitere Tarife konnten immerhin noch eine gute Bewertung erreichen, darunter alle Tarife von MONEYMAXX.

Schlusslichter Helvetia, Münchener Verein, LVM und Clerical Medical

Fast die Hälfte aller Tarife liege jedoch im befriedigenden bis ausreichenden Bereich, während ein Fünftel (23 Tarife) mit mangelhaft bewertet werden musste. Als sehr stark vom Formulierungsvorschlag des Gesetzgebers abweichende Beispiele, die mit ungenügend bewertet wurden, können auch die Kostenangaben bei einigen Tarifen der Helvetia (CleVesto-Tarife), dem Münchener Verein (Tarif 85) und der LVM (Tarif R1BG/M) angeführt werden.

Besonders schlecht schnitten die Angebote des britischen Anbieters Clerical Medical ab, die keinen einzigen Punkt in der Bewertung der Abschluss- und sonstigen Kosten erhielten; die Angabe der laufenden Kosten wurde nicht bewertet. Aber es sei positiv hervorzuheben ist, dass Vertreter der Clerical Medical bereits großes Interesse signalisiert haben, die entsprechenden Produktinformationsblätter hin zu mehr Transparenz zu überarbeiten. Die Schwestergesellschaft Heidelberger Leben hat im April 2010 ihr Produktinformationsblatt im Zuge des neu gestalteten Produktangebots bereits überarbeitet und erzielt damit 72 von 100 Punkten und somit ein gutes Ergebnis in der ITA-Studie.

Spielräume für Versicherungsgesellschaften

Die Undurchsichtigkeit der Kosten ließe sich im Wesentlichen auf drei Ursachen zurückführen:
  • Versicherungsgesellschaften setzten bewusst Verschleierungstaktiken ein, um Gebühren zu verdecken und so teurere Produkte zu verkaufen.
  • Die gesetzlichen Vorgaben erfassten nicht wesentliche Kostenbestandteile.
  • Der Gesetzgeber hat ausdrücklich keine Regulierung vorgenommen, sondern den Unternehmen Gestaltungsmöglichkeiten bei den Produktinformationsblättern eingeräumt, welche von den Gesellschaften größtmöglich ausgeschöpft würden.

Das ITA schlägt für eine maximale Kostentransparenz ein für alle Versicherungsgesellschaften verbindliches, standardisiertes Produktinformationsblatt vor. Dieses sollte kurz und präzise in knapper Form eine Gesamtkostenkennzahl und eine Effektivrendite für eine bessere Vergleichbarkeit ausweisen.

Institut für Transparenz in der Altersvorsorge

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