Im letzten Monat des Jahres 2023 haben laut Statistischem Bundesamt (Destatis) mehr als 1,2 Millionen Personen in Deutschland Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Anspruch genommen. Dies entspricht einem Anstieg von 1,9 % oder rund 22.000 Personen im Vergleich zum Vorjahr. Grundsicherungsleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) stehen Personen zu, die aufgrund von Alter oder dauerhafter voller Erwerbsminderung ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig bestreiten können.

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Die Mehrheit der Leistungsempfänger, etwa 690.000 Personen oder 56,9 %, bezogen Grundsicherung im Alter. Dies bedeutet einen Anstieg von 4,7 % gegenüber dem Dezember 2022. Die Altersgrenze für die Berechtigung variiert je nach Geburtsjahr, wobei für Personen, die vor 1947 geboren wurden, die Altersgrenze bei 65 Jahren liegt. Seit 2012 wird diese Grenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben, was für Dezember 2023 eine Altersgrenze von 66 Jahren bedeutete.

Etwa 520.000 Personen, oder 43,1 % der Leistungsempfänger, waren jünger als die Altersgrenze und erhielten die Grundsicherung aufgrund einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung. Ihre Zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 % verringert.

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Ein besonderer Anstieg ist bei leistungsberechtigten Geflüchteten aus der Ukraine zu verzeichnen. Ihre Zahl stieg im Jahresvergleich von 73.060 im Dezember 2022 auf 86.775 im Dezember 2023, was einem Zuwachs von 18,8 % entspricht. Seit Juni 2022 haben ukrainische Geflüchtete unter gewöhnlichen Bedingungen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII statt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

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