Das Europäische Parlament hat grünes Licht für den vorläufigen Gesetzestext zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) gegeben. Während die Entscheidung von Versicherern allgemein begrüßt wird, äußert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Bedenken hinsichtlich der Einstufung bestimmter Versicherungsanwendungen als Hochrisiko.

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Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, betont die Wichtigkeit verbindlicher Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz: "Auch für den Versicherungssektor ist KI der nächste große Entwicklungsschub." Er lobt die EU-Verordnung als wegweisend für die Entwicklung von KI unter Berücksichtigung ethischer Standards und europäischer Werte.

Die Regulierung betrifft auch KI-Basismodelle wie GPT-4, besser bekannt als ChatGPT. Diese werden nun anhand bestimmter Metriken, wie ihrer Rechenleistung, in Kategorien mit oder ohne systemische Risiken eingestuft. Modelle mit systemischen Risiken unterliegen strengeren Auflagen und müssen regelmäßige Prüfungen durchlaufen. Asmussen ist optimistisch: "Der EU-Rechtsrahmen bleibt flexibel genug, um innovativ zu bleiben - ein großer Vorteil für den KI-Standort Europa."

Viele Unternehmen profitieren bereits heute von KI-Anwendungen auf Basis generativer KI-Systeme, wie der Vorformulierung von E-Mails oder der Zusammenfassung von Texten, die zu erheblichen Produktivitätsgewinnen führen.

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Allerdings stößt die Zuordnung bestimmter KI-Systeme bei Lebens- und Krankenversicherungen zum Hochrisikobereich auf Kritik seitens der Versicherer. Insbesondere Systeme, die die Risiken von Einzelpersonen bewerten oder Preise gestalten, werden als besonders regulierungsbedürftig eingestuft. Asmussen kritisiert: "In diesen Bereichen werden der Branche neue Verpflichtungen auferlegt, obwohl das Schutzniveau durch bestehende Vorschriften schon enorm hoch ist. Hier hätten wir uns von der EU mehr Weitblick gewünscht."

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