Die spezifischen Unfall-Tarife für Senioren unterscheiden sich von herkömmlichen Policen nicht nur durch das veränderte Eintritts- und Endalter. Das Alter spielt dabei eine wichtige Rolle, wobei diese Tarife in der Regel für Personen ab 50 Jahren angeboten werden und das Aufnahmehöchstalter oft bei 75 Jahren liegt. Eine kontinuierliche Leistung ohne Veränderungen bei steigendem Alter ist entscheidend.

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Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) befasste sich mit der Frage, auf welche Leistungen bei Senioren-Unfallversicherungen zu achten ist. Dabei heben die Verbraucherschützer hervor, dass diese Tarife nicht nur die Folgen von Unfällen abdecken sollten, sondern auch folgende Punkte mit absichern:

  • Oberschenkelhalsbruch und Armbrüche: Derartige Verletzungen werden oft durch Überlastung oder Osteoporose verursacht, die im Alter zunimmt. Ein guter Unfall-Tarif für Senioren leistet auch dann, wenn kein Unfall solche Brüche verursachte.
  • Alterstypische Erkrankungen: Wird der Unfall durch beispielsweise Ohnmacht infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls verursacht, sollte der Tarif ebenfalls Leistungen erbringen.
  • Unfälle, die auf die Wirkung von Medikamenten zurückzuführen sind.

Unfall: Jede Hilfe zählt!

Unfall-Tarife für Senioren setzen sich aus Hilfs- und Pflegeleistungen, Rentenzahlung und einmaliger Kapitalauszahlung zusammen. Besonders die Hilfs- und Pflegeleistungen können gute Argumente für Senioren-Tarife darstellen. Zu solchen Hilfsleistungen zählen u.a.:

  • 24/7 Hausnotrufdienst
  • Menü-Service
  • Begleitung bei Arzt-, Therapie- und Behördengängen
  • Unterstützung bei Besorgungen und Einkäufen
  • Wohnungsreinigung
  • Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung
  • Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Zubereitung von Mahlzeiten und bei der Nahrungsaufnahme und der Nahrungsausscheidung
  • Tag- und Nachtwache nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation bei medizinischer Notwendigkeit, die Versorgung und / oder die Unterbringung von Haustieren und eine Beratung bei Umbau der Wohnung oder des Autos
  • Beratung zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Aber Vorsicht! Der Versicherer sollte nicht nur die Organisation von Hilfsleistungen übernehmen, sondern auch die Kosten tragen, unabhängig davon, ob der Unfall zu einer Invalidität führt oder nicht. Meistens ist die Dauer der Leistung auf sechs Monate ab dem Unfalltag begrenzt. Es ist auch wichtig zu prüfen, ob die Erbringung solcher Hilfsleistungen auf einen bestimmten Anbieter beschränkt ist oder ob der Versicherte den Leistungserbringer wählen kann.

Diese Leistungsmerkmale sind entscheidend

Unfallversicherungen bieten eine lebenslange Rente, wenn der Unfall zu einer Invalidität von mindestens 50 Prozent führt. Bei der Bewertung des Invaliditätsgrades sollten Vorerkrankungen so wenig wie möglich berücksichtigt werden. Dies gilt besonders für Seniorentarife, da ältere Menschen oft bereits eine umfangreiche Krankengeschichte haben. Bei vielen Anbietern führt eine unfallfremde Mitwirkung bis zu 25 Prozent nicht zu Abzügen. Manche Versicherer berücksichtigen Vorerkrankungen erst dann, wenn sie in noch größerem Umfang zur Invalidität beigetragen haben, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband betont. Von Verträgen, die automatisch mit Erreichen des 85. Lebensjahres enden, raten die Verbraucherschützer jedoch ab. Der VZBV entwickelte eine Checkliste, die dabei helfen soll, das passende Angebot für Senioren-Unfallschutz zu finden:

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  • Die Leistungsdauer für die Hilfeleistungen sollte mindestens 6 Monate betragen. Eine Beschränkung auf die Organisation von Hilfeleistungen durch die Versicherer ist nicht ausreichend. Die Versicherung sollte auch die Kosten für Hilfen übernehmen.
  • Krankheiten wie ein Oberschenkelhals- oder Armbruch, Herzinfarkt, Schlaganfall und Diabetes sollten als Unfall gelten und daher versichert sein.
  • Auch müssen Unfälle, die durch die Einnahme von Medikamenten ausgelöst wurden, unter den Versicherungsschutz fallen.
  • Eine Leistungseinschränkung bei mitwirkenden Krankheiten oder Gebrechen sollte bei Beanspruchung von Hilfeleistungen und Oberschenkel- und Armbrüchen, aber auch bei Herzinfarkten und Schlaganfällen entfallen.
  • Der Vertrag sollte ohne Höchstversicherungsalter und altersunabhängig ohne Leistungseinschränkungen und Beitragserhöhungen fortgeführt werden.


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