Zum einen glaube ich, dass sich viele Versicherer derzeit zunehmend mit einer neuen technologie- und datengetriebenen Welt konfrontiert sehen – eine Situation, auf die sie ganz unterschiedlich reagieren. Wer wettbewerbsfähig bleiben will, muss sich konsequent und ganzheitlich mit der digitalen Transformation auseinandersetzen. Das kostete Zeit und Ressourcen, welche an anderer Stelle fehlen. Und natürlich werden sowohl die Investition in technische Präventionsmaßnahmen als auch ein Aufbau von internen Handwerkernetzwerken (finanzielle) Ressourcen binden. Langfristig könnte damit allerdings die Kostenentwicklung gebremst werden.

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Auf der anderen Seite beobachten wir nach wie vor einen intensiven Wettbewerb in der Wohngebäudesparte. Gestiegene Transparenz (z.B. durch Vergleichsportale), erhöhte Preissensibilität der Kunden und der Eintritt von neuen Anbietern haben den Wettbewerbsdruck nochmals deutlich erhöht.

Sie beraten auch zum Thema Cyberrisiken. Durch Smart-Home-Anwendungen werden auch Wohnungen zu verknüpften Netzwerken, bei denen durch Hacker oder Fehlanwendungen hohe Schäden entstehen können. Klassischerweise sind viele der Risiken im Rahmen einer Hausratpolice abgesichert. Welche Risiken lauern denn mit Blick auf Smart Home bei der Absicherung von Wohngebäuden? Reicht hier der Schutz durch eine „klassische“ Wohngebäude-Police aus?

Ein digital vernetztes, "intelligentes" Zuhause kann mehr Sicherheit bieten und Kosten sparen, birgt aber auch einige Risiken.

Die Sorge, das Smart Homes zum Einfallstor für Hacker werden, ist nicht ganz unbegründet. Smarte Geräte sind ständig mit dem Internet verbunden. Viele smarte Geräte sind mit unsicheren und nicht änderbaren Herstellerpasswörtern ausgestattet oder bekommen nach kurzer Zeit kein Sicherheits-Update mehr. Cyberkriminelle könnten mit Schadsoftware in Smart Home-Systeme eindringen und sich Zugriff auf sämtliche Geräte im Heimnetz ermöglichen.

Für den Versicherungsschutz gilt in der Regel: Mit dem Gebäude fest verbaute Elemente eines Smart Home-Systems sind über die Wohngebäudeversicherung abgesichert, alle anderen mobilen Geräte über die Hausratversicherung. Bei einer Modernisierung und Nachrüstung mit einem Smart Home-System sollte die Versicherungssumme gegebenenfalls angepasst werden.

Wärmepumpen sind ein aktuell viel diskutiertes Thema - und sollen künftig standardmäßig verbaut werden, wenn es nach der Bundesregierung geht. Diese können geklaut werden und befinden sich typischerweise außerhalb des Gebäudes. Wie sind Schäden an Wärmepumpen aktuell im Rahmen der bestehenden Bedingungswerke abgesichert? Worauf gilt es zu achten - und wo lauern Deckungslücken?

Hierzu liest man in den Newslettern der Versicherer ja fast täglich, worauf es beim passenden Versicherungsschutz ankommt. Fakt ist, Wohngebäude werden immer nachhaltiger und sparen immer mehr Energie. Wärmepumpen sind ein zentraler Schlüssel zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors - sowohl in Neubauten, als auch mit Bestand.

Unabhängig von der künftigen gesetzlichen Regelung und den Fördermöglichkeiten interessieren sich schon heute viele Hausbesitzer für das Heizen mit erneuerbaren Energien. Wärmepumpen wurden im Jahr 2022 in mehr als der Hälfte der neu gebauten Einfamilienhäuser als primäre Energiequelle geplant und verbaut. Folge davon sind spürbare Mehrkosten beim Neubau, welche im Schadenfall berücksichtigt werden müssen.

Grundsätzlich gilt: In der Wohngebäudeversicherung ist das gesamte Gebäude inkl. aller fest eingebauten Gegenstände versichert, also auch Heizungsanlagen im Gebäude.

Bei Wärmepumpen, die der Versorgung des Hauses dienen, unterscheiden die Versicherer i.d.R. nicht, ob die Wärmepumpe fest mit der Fassade verbunden ist oder ob diese im Hof oder Garten montiert ist. Allerdings sind diese im Rahmen der Gebäudeversicherung nur gegen die benannten Gefahren versichert. Einfacher Diebstahl ist hier erstmal ausgeschlossen, kann jedoch über optionale Bausteine gegen Zuschlag mitversichert werden.

Bei bestehenden Verträgen, wenn etwa eine Wärmepumpe oder PV-Anlage eingebaut wird, sollten Hausbesitzer ihren Gebäudeversicherer informieren, die Anlage in den Vertrag einschließen und in der Versicherungssumme berücksichtigen, damit es im Schadenfall zu keiner Unterversicherung kommt.

Wichtig ist: Zusatzdeckungen, unabhängig davon, ob als Baustein im Rahmen der Gebäudeversicherung oder als separater Vertrag, haben oftmals Obliegenheiten (z.B. Wartung), Selbstbehalte und mögliche Begrenzungen in der Höchstentschädigung. Hierauf sollten Makler bei der Beratung achten, damit es nach einem Schadenfall zu keinem bösen Erwachen kommt.

Sie sind als Versicherungsmakler nah am Kunden. Die Debatte um das neue Heizungsgesetz, wonach der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen verboten werden soll, wurde teils polemisch geführt, der Boulevard dichtete es in „Heiz-Hammer-Gesetz“ um. Sehen Sie mit Blick auf dieses Gesetz auch einen zusätzlichen Beratungsanlass für Versicherungs- und Finanzierungsfragen, der über die bloße Absicherung der Anlagen hinausgeht? Sollten Maklerinnen und Makler aktiv auf die Kundschaft zugehen?

Gebäudeeigentümer lernen durch die gegenwärtige Debatte die Wirkung von ESG-Kriterien kennen. Wer heute eine Finanzierung oder Fördermittel braucht oder sein Gebäude verkaufen will, muss einen Nachweis in Form eines Energieausweises darüber erbringen. Eine veraltete Heizungsanlage oder eine ungenügende Dämmung führen heute schon zu schlechteren Verkaufspreisen. Ineffiziente Gebäude erhalten nachweislich schlechtere Konditionen für eine Finanzierung. Das neue GEG enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäude. Aber auch die EU fordert im Rahmen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) neue Standards. Was das genau für Eigentümer bedeutet, wird zur Zeit in Brüssel zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten entschieden.

Eine nachhaltige Gebäudeversicherung kann bei Kunden eine höhere Nachfrage erzeugen. Insbesondere jüngere Kunden setzen vermehrt auf nachhaltige Produkte und Dienstleistungen. In einer Langzeit-Studie der R&V, wo es um die Ängste der Deutschen geht, ist unter den jüngsten Befragten der Klimawandel die Top-Angst.

Hinzu kommt: Wer sein Haus umfangreich saniert, steigert damit auch den Wert der Immobilie. Der Einbau einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe verändert nicht nur das Risiko, sondern hat auch direkten Einfluss auf die Versicherungssumme und rechtfertigen damit am Ende einen höheren Beitrag.

Daher empfehlen wir allen Vermittlern, nah am Kunden zu sein und diese Vorhaben aktiv zu begleiten - z.B. mit einem Sanierungsfahrplan zu Beginn, einer Wertermittlung nach der Sanierung oder bei der Planung einer Solaranlage, welche es zu versichern gilt. Wenn die Hausbank oder ein anderer Berater im Rahmen einer Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen ins Spiel kommt, droht ggf. der Verlust des Mandates, daher sollten Vermittler auch aus Wettbewerbsschutz nicht tatenlos zuschauen.

ASSPICK Partnern bieten wir schon heute – in Kooperation mit SkenData – die Möglichkeit, online eine schnelle integrierte Gebäudewertermittlung inkl. Energieausweis und Sanierungsfahrplan vorzunehmen.

Sie warnten in einem Facebook-Beitrag, dass sich eine schlechte Energiebilanz von Gebäuden nicht nur negativ auf die Bewertung von Gebäuden auswirkt -was zu erwarten ist-, sondern auch Nachteile bei der Finanzierung einer Immobilie über einen Bankkredit mit sich bringen kann. Haben Sie Beispiele, wie sich das konkret auswirkt? Sollten Makler und Finanzanlagenvermittler derartige Gesichtspunkte in ihre Beratung einbeziehen?

Der Gebäudesektor ist der schlafende Riese beim Klimaschutz und das obwohl mehr als ein Drittel der Emissionen in der EU durch Gebäude verursacht werden.

Für das Erreichen der europaweiten Klimaziele (Klimaneutralität bis 2050 in der EU und 2045 in Deutschland) müsste der Gebäudesektor bis 2045 nahezu klimaneutral werden – und die Zeit dafür drängt. Denn Gebäude haben lange Lebenszyklen von über 40 Jahren, das heißt, was heute gebaut oder saniert wird, muss eigentlich bereits den Klimazielen für 2045 entsprechen. Aus Europa werden derzeit weitere Vorgaben für den Gebäudebestand erwartet. Ziel ist es, für die sog. „worst performing buildings“ die Sanierungspflichten auszuweiten. Deutschland hingegen favorisiert den Quartiersansatz als Alternative zu einem technischen Sanierungszwang für einzelne alte Wohnhäuser.

Darauf sollten sich alle Vermittler - unabhängig davon, ob Makler, Finanzanlagenvermittler oder Immobiliendarlehensvermittler, kurzfristig einstellen und konzeptionell vorbereiten. In diesem Bereich scheinen in den kommenden Jahren deutliche Wachstumsimpulse möglich.

Ein Energieausweis, oder auch Energiepass, vermittelt ein Bild vom energetischen Zustand eines Wohngebäudes und ist Pflicht beim Immobilienverkauf und bei einer Neuvermietung. Aber auch Banken prüfen die Energiebilanz im Rahmen der Finanzierung und Beantragung von Fördermitteln.

Wir empfehlen diese neuen Anforderungen im Rahmen der Beratung zu begleiten und anzusprechen. So helfen Sie aktiv mit, klimagerechte Maßnahmen umzusetzen, bieten ihren Gebäudekunden einen Mehrwert über die „normale“ Beratung hinaus und machen ihren Gebäudebestand ganz nebenbei noch klimafit.

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Hintergrund: Der Text erschien zuerst im neuen kostenfreien Versicherungsbote Fachmagazin 02-2023. Das Magazin kann auf der Webseite beim Versicherungsbote bestellt werden.

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