Unter dem ‚Deckmantel des Verbraucherschutzes‘ würden die Gewerbezentren des BVSV Neukundenanfragen für Versicherungsvermittler generieren und dabei gegen §34d GewO verstoßen, weil sowohl Versicherungsmakler, als auch Versicherungsvertreter sowie andere Marktteilnehmer ohne Zulassung diese Gewerbezentren betreiben. So lauteten Vorwürfe, die gegenüber den BVSV-Gewerbezentren erhoben wurden. Gerade in Vermittler-Gruppen auf Facebook sorgten die Vorwürfe für jede Menge Gesprächsstoff.

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Dort sorgte insbesondere eine Entscheidung für teilweise heftige Kritik: Denn eines der Gewerbezentren wurde von einem DVAG-Vermittler betrieben.

Oliver Bruns lud deshalb den 1. Vorsitzenden des BVSV, Andreas Schwarz, als Gast in den Netfonds-Podcast. Dort räumte Schwarz auch Fehler ein, die inzwischen korrigiert seien. Konkret sprach Schwarz die Trennung zwischen Verband und Gewerbezentren an.

Die Gewerbezentren würden zwar ebenfalls das Logo des Verbands nutzen, seien aber rechtlich nicht mit dem BVSV verbunden.

Das Geschäftsmodell der Gewerbezentren sei nichts anderes, als eine gutachterlicher Stellungnahme nach StaRUG durchzuführen. Größter Vorteil der Gewerbezentren sei das Netzwerk aus Vereinen, Verbänden, Banken, Anwälten oder Steuerberatern, so Schwarz. Für Betreiber eines solchen Gewerbezentrums ist es nicht nötig, Versicherungsvermittler (gleich, welcher Registrierung) zu sein. „Betreiber dieses Gewerbezentrums könnte auch jeder andere sein“, sagt Schwarz im Podcast und nennt beispielhaft Banken, Steuerberater oder Branchenfremde.

Welche Maßnahmen der BVSV getroffen hat, um Kritikern den ‚Wind aus Segeln zu nehmen‘, hören Sie in der gesamten Folge des Netfonds-Podcast:

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