Die seit Jahresbeginn arbeitende ‚Fokusgruppe Altersvorsorge‘ hat ihre Ergebnisse vorgestellt (Versicherungsbote berichtete). Bei den Vermittlerverbänden Votum, Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und dem Bundesverband Finanzdienstleistung AfW wurden die Empfehlungen teilweise unterschiedlich wahrgenommen.
So ist der BVK beispielsweise skeptisch gegenüber der Idee, „die Altersvorsorge über sogenannte Altersvorsorgedepots den volatilen Kapitalmärkten zu überlassen.“ Das sieht man beim AfW völlig anders. Diese Depots sollen Investitionen in Fonds, aber auch in andere geeignete realwertorientierte Anlageklassen, ermöglichen. Aus Sicht des AfW eine „zukunftsfähige Neuerung“.

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Dass ein Staatsfonds nach skandinavischen Vorbild vorerst vom Tisch zu sein scheint, stieß bei allen drei Vermittlerverbänden auf Zustimmung. So schrieb der Votum-Verband: „Zu begrüßen ist, dass der Forderung nach der Einrichtung eines Staatsfonds mit einer klaren Mehrheit eine Absage erteilt wurde. Hier haben sich insbesondere auch die Vertreter der Wissenschaft für die Beibehaltung eines auf Wettbewerb beruhenden privaten Angebots eingesetzt. Ein klares Signal dafür, dass der Ruf nach dem Staat die Ultima Ratio bleiben muss.“

Einigkeit bei Riester-Änderungen

Einigkeit bei den Verbänden besteht hinsichtlich der Vorschläge zur Riester-Rente. „Der Bestandsschutz für laufende Riester-Verträge sowie eine stärkere Flexibilisierung in der Auszahlungsphase“ seien begrüßenswert, schrieb der BVK. Das Fallen der Garantien, die Abkehr von der Verrentungspflicht und dass die Auszahlung beispielsweise auch für die Sanierung der selbstgenutzten Immobilie verwendet werden darf, nennt der AfW „überzeugend“.
Der Votum-Verband stellt heraus, dass auch Riester-Bestandskunden die Möglichkeit erhalten sollen, zugunsten von höheren Renditeerwartungen auf Garantien zu verzichten. „Dies ist insbesondere bei noch länger andauernden Sparphasen sinnvoll. Ebenfalls soll ihnen die erweiterte Flexibilisierung in der Auszahlungsphase zugutekommen. Mit dieser Einbeziehung der heutigen Riester-Sparer stärkt man das notwendige Vertrauen in die private Altersvorsorge. Ein daher unerlässlicher Schritt“, so Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Votum-Verbands.
Klein bemängelte zudem, dass die Politik über die gesamte Niedrigzinsphase keine Anstrengungen unternahm, um den Versicherern die ‚Garantie-Fesseln‘ wenigstens zu lockern. Daher sei die in den vergangenen Jahren beklagte mangelnde Rendite der Riester-Produkte auch politisch zu verantworten, so der Vorstand.

Dass die Pflicht zur Leibrente fallen soll, wird „sicherlich ein noch zu diskutierender Punkt sein“, schreibt der AfW beinahe vorsichtig. Der BVK wird diesbezüglich deutlicher: Renten und Mindestgarantien seien für die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos bei der Altersvorsorge für die Planbarkeit der Bürger enorm wichtig. „Offenbar ist es der Versicherungswirtschaft innerhalb der Fokusgruppe nicht gelungen, dies zu verdeutlichen“, schreibt der BVK. In diesem Satz schwingt vielleicht noch ein wenig Bitterkeit mit, weil der BVK - wie alle Vermittlerverbände - nicht zur direkten Teilnahme in die ‚Fokusgruppe‘ eingeladen war. „Die Vorschläge sind für die Versicherungswirtschaft eher enttäuschend. Die Besetzung der Fokusgruppe ohne die Expertise der Vermittlerverbände hat die Zielsetzung von Anfang an bestimmt“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Altersvorsorge für Selbstständige: Startschuss überfällig

„Die nun auf den Weg gebrachte Riester-Reform ist auch der längst fällige Startschuss für die Altersvorsorge-Absicherung der Selbstständigen“, sagte Martin Klein. „Die Fokusgruppe hat deutlich hervorgehoben, dass die neue Produktwelt als Opt-out-Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige offen sein muss. Dies war immer auch eine Forderung des Votum-Verbands“, so Klein weiter.

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Offen ist allerdings, welche Vorschläge ihren Weg in Gesetzgebungsverfahren finden werden. Alle drei Verbände signalisierten Bereitschaft, dabei konstruktiv mitzuwirken.

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