Die Deutschen müssen sich auf steigende Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung einstellen. Dies zeigt ein neuer Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, von dem aktuell die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet. Demnach sollen die Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung schon zum 1. Juli 2023 teils deutlich angehoben werden.

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Kinderlose zahlen deutlich höheren Beitrag

Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem April 2022. Dieses hatte gefordert, den Erziehungsaufwand von Eltern bei dem Pflegebeitrag stärker zu berücksichtigen. Derzeit liegt der Pflegebeitrag bei 3,05 Prozent des Bruttolohnes, Kinderlose müssen 3,4 Prozent zahlen. "Mitglieder mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind in Höhe von 0,15 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet“, heißt es nun in dem Referentenentwurf.

Künftig soll der Kinderlosenzuschlag von 0,25 Beitragssatz-Punkten auf 0,6 Punkte steigen, sodass Kinderlose laut Referentenentwurf ab Juli 4,0 Prozent ihres Bruttolohnes als Beitragssatz zur Pflege zahlen. Eltern werden mit 3,40 Prozent zur Kasse gebeten. Für Eltern mit mehreren Kindern würde sich der Beitragssatz wie oben zitiert verringern.

Darüber hinaus sind im Entwurf weitere Reformen angedacht. Um die häusliche Pflege zu stärken, soll das Pflegegeld ab 1. Januar 2023 das Pflegegeld um fünf Prozent steigen - ein Plus allerdings, das weit hinter der aktuellen Inflation zurückbleibt, so ließe sich einwenden. Doch auch hier sind weitere Neuigkeiten vorgesehen. Die Novelle sehe vor, Geld- und Sachleistungen in der Pflege zu dynamisieren und abhängig von der Inflation zu erhöhen. Diese Reformen sollen aber erst zum 1. Januar 2025 und 1. Januar 2028 greifen - Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verspricht das folglich zunächst keine schnelle Hilfe.

Zeitnah profitieren könnten die Angehörigen aber von einer Reform des Pflegeunterstützungsgeldes. Dies soll je Pflegebedürftigem künftig für zehn Arbeitstage je Kalenderjahr gewährt werden. Arbeitnehmer können in dieser Zeit eine unbezahlte Freistellung von ihrem Beruf nehmen, um sich um Pflegebedürftige zu kümmern und Angelegenheiten rund um die Pflege zu organisieren. Darüber hinaus sollen die Leistungen für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengelegt werden, sodass die Gelder flexibler einsetzbar sind.

Vereinfacht werden solle auch die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Die „gewachsene Komplexität und Unübersichtlichkeit“ führe zu „Verständnisschwierigkeiten, Auslegungsfragen und Unsicherheiten“, zitiert die FAZ aus dem Entwurf des Gesundheitsministeriums. Landesverbände der Pflegekassen sollen verpflichtet werden, ihre Rahmenverträge auf Landesebene zu veröffentlichen, um mehr Transparenz in die Verwendung der Gelder zu bringen.

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Zuletzt sorgten auch die steigenden Eigenanteile für Heimbewohner für Schlagzeilen. 2.411 Euro müssen Betroffene Stand 1. Januar 2023 im Bundesschnitt zahlen, jeder dritte Pflegebedürftige im Pflegeheim erhält Sozialhilfe. Die Zuschüsse, welche sich nach der Länge der Pflegeheim-Zugehörigkeit richten, sollen ab 1. Januar 2024 um fünf bis zehn Prozentpunkte angehoben werden.

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