Die Kosten für Lebensmittel und Energie explodieren - mit drastischen Auswirkungen für die Bevölkerung. In Lokalzeitungen werden Familien porträtiert, die plötzlich aufgrund höherer Gaspreise in akute Finanznot geraten. So porträtiert etwa die „Rheinische Post“ eine Familie, die für Erdgas statt 92 Euro fortan einen Abschlag von 3.192 Euro zahlen soll - im Monat. Auch wenn hier vermutlich ein Fehler vorliegt, sind Forderungen, bei denen sich Energiekosten verdrei- oder vervierfachen, vielfach belegt.

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Eine Idee der Betroffenen könnte darin bestehen, sich von bestehenden Versicherungen oder von der Altersvorsorge zu trennen, um Prämien zu sparen oder sich schnell Geld zu beschaffen. Doch davor warnt aktuell der Bund der Versicherten (BdV). Verständlicherweise, denn nicht nur verliert man damit unter Umständen einen wichtigen Risikoschutz. Auch sind viele Verträge beim Neuabschluss abhängig von Alter und Vorerkrankungen. Sie dann wieder in besseren Zeiten in Kraft zu setzen, könnte schnell teurer werden - oder gar unmöglich sein.

“Unter Umständen mehr bezahlen“

Der Verbraucherverband geht sogar noch weiter. „Bei einigen wichtigen Versicherungen sollten die Leistungen eventuell sogar aufgestockt werden – beispielsweise für Absicherungen von Arbeitskraft oder Pflegebedürftigkeit“, heißt es in einem Pressetext. Als Beispiel genannt werden Berufsunfähigkeits- und Pflegezusatzversicherungen.

„Prüfen Sie Ihre Ausgaben, ermitteln Sie Ihren Bedarf. Wenn Sie feststellen, dass die Versicherungsleistungen Ihrer Verträge nicht mehr ausreichen, sollten Sie handeln: Prüfen Sie, ob in Ihren Verträge dynamische Erhöhungen und/oder Nachversicherungsgarantien vereinbart sind“, sagt Constantin Papaspyratos, Chefökonom des Vereins. Um die Höhe der Leistungen im Versicherungsfall dem gestiegenen Bedarf anzupassen, müssten dabei dann auch die Prämien erhöht werden.

Eine Begründung, den Schutz gerade jetzt aufzustocken, nennt der Verband nicht. Ohnehin empfiehlt es sich aber, regelmäßig zu prüfen, ob der Bedarf noch ausreicht - etwa nach wichtigen Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder einer darlehensfinanzierten Immobilie. Hier sollte geschaut werden, welche Nachversicherungs-Optionen laut Vertrag vereinbart sind. Aber auch die hohe Inflation kann dazu beitragen, dass der Versicherungsschutz angepasst werden muss. Die vereinbarte Schadenssumme ist dann aufgrund der Geldentwertung mitunter nicht mehr ausreichend, um den Lebensstandard zu sichern oder einen Schaden zu ersetzen.

Lebensversicherung: Kündigung oft mit Nachteilen verbunden

Ähnlich gestaltet es sich in der privaten Altersvorsorge: auch wenn der BdV nicht auf das Thema eingeht. Wird zum Beispiel eine Lebensversicherung gekündigt, müssen neben einem Betrag für den bisherigen Risikoschutz auch die Kosten für Verwaltung und Vertrieb abgetreten werden, sodass es sich in der Regel nicht lohnt, den Vertrag derart loszuwerden. Auch die weiteren Überschüsse und der Schlussbonus entfallen. Ein solcher Schritt sollte deshalb nicht ohne vorherige Beratung erfolgen.

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Oft sind Alternativen lukrativer: etwa, den Leben-Vertrag vorübergehend beitragsfrei zu stellen, wenn dies in den Bedingungen festgeschrieben ist. Oder eine Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Hierbei sollte auf die Seriosität des Anbieters geschaut werden, etwa, ob er Mitglied im Bundesverband für Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) ist. Der Verband hat Standards bezüglich der Transparenz von Mitgliedern definiert.

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