Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erbringt ihre Leistungen auch im Ausland. Regelalters-, Erwerbsminderungs- oder auch Witwenrente erreichen ihre Empfänger also auch dann, wenn sie nicht mehr in Deutschland wohnen. Die Zahl der Rentenempfänger im Ausland stieg in den letzten 20 Jahren um 37 Prozent. Darauf machte eine Sonderauswertung der Rentenversicherung aufmerksam, die im Rahmen der Bundesvertreterversammlung vorgestellt wurde.

Anzeige

Demnach wurden 2021 1,72 Millionen Renten ins Ausland überwiesen. Der Anteil an den Gesamtrentenzahlungen beläuft sich damit auf sieben Prozent. Der größte Teil davon, nämlich 1,23 Millionen Renten, wurde an ausländische Versicherte gezahlt. Nach Angaben der DRV handelt es sich dabei um Menschen, die in 1960er und 1970er Jahren als Gastarbeiter nach Deutschland kamen und sich ihre erworbenen Rentenansprüche nun in ihre Heimatländer auszahlen lassen. Zum Vergleich: 1999 wurden noch 1,16 Millionen Renten außerhalb Deutschlands bezogen.

13 Prozent der Auslandsrenten werden an Deutsche ausgezahlt, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Die Sonderauswertung anlässlich der Bundesvertreterversammlung zeigte auch, in welche Länder die meisten Auslandsrenten an Deutsche ausgezahlt werden:

  • Österreich: mehr als 26.000 Renten (2019: 26.331)
  • Schweiz: knapp 26.000 (2019: 26.639)
  • USA: rund 22.000 (2019: 23.673)

Die meisten Renten an ausländische Versicherte zahlt die DRV nach Italien (358.000/2019: 367.070), Spanien (rund 189.000 /2019: 199.546) und Österreich (circa 98.000 /2019: 96.467). Die genauen Zahlen zum Rentenbezug im Ausland werden im Rentenatlas 2022 veröffentlicht, der voraussichtlich Ende Sommer 2022 erscheint.

Aufenthaltsregeln beachten

Grundsätzlich können Rentner selbst entscheiden, in welchem Land sie ihren Lebensabend verbringen. Ob in einem solchen Fall alle erworbenen Rentenansprüche ohne Abzüge erhalten bleiben, hängt von mehreren Faktoren ab: Etwa davon, wie lange der Aufenthalt im Ausland geplant ist, ob und welche Sozialabkommen mit dem Zielland bestehen und welche Art Rente empfangen wird.

Am einfachsten ist es für Rentner, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten. Unter „vorübergehend“ versteht die DRV einen Aufenthalt von weniger als sechs Monaten im Jahr.

Wer sich mindestens sechs Monate und länger im Ausland aufhält, muss mit Abzügen rechnen. Eine ungekürzte Rente gibt es nur bei Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Island, Norwegen, Schweiz oder Liechtenstein.

Einmal im Jahr überprüft die DRV, ob die deutschen Auslandsrentner noch leben. Dafür soll eine sogenannte „Lebensbescheinigung“ ausgefüllt, bestätigt und zurückgesandt werden. Solche Bestätigungen kann man beispielsweise von den deutschen Auslandsvertretungen oder Geldinstituten vornehmen lassen.

Deutsche Rentner, die in Belgien, Finnland, Israel, Italien, Luxemburg, Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz oder Spanien leben, benötigen keine solche Bescheinigung. Die Behörden dieser Länder melden den Tod des Rentenempfängers automatisch.

Anzeige

Wer nach seinem Arbeitsleben im Ausland wohnen möchte, sollte auch die steuerlichen Aspekte beachten. Es greift die „beschränkte Steuerpflicht“: Was nach einem Vorteil klingt, ist das genaue Gegenteil: Der Grundfreibetrag bei der Steuer entfällt.
Beim Finanzamt Neubrandenburg, das bei Auslandsrenten zuständig ist, kann man einen Antrag auf „unbeschränkte Steuerpflicht“ anfordern.

Anzeige