Seit 2005 gibt es den Altersentlastungsbetrag: ein Steuerfreibetrag auf bestimmte Alterseinkünfte. Der Prozentsatz und der Höchstbetrag richten sich nach dem Kalenderjahr, in dem der Steuerpflichtige das 64. Lebensjahr vollendete. Im Jahr 2021 beträgt er für Personen, die dieses Alter erreichen, maximal 722 Euro. Rentner profitieren stark vereinfacht davon, wenn sie neben der Rente Einkünfte aus Mieten, Arbeitslohn oder Kapitalvermögen haben. Der Altersentlastungsbetrag beträgt im Jahr 2021 15,2 Prozent des Arbeitslohns und der positiven Summe der anderen Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbstständiger Arbeit sind. Ein Auslaufmodell: Bis zum Jahr 2040 sinkt er jährlich und soll dann komplett wegfallen.

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Die Union sieht nun aber die Notwendigkeit, den Altersentlastungsbetrag zu erhöhen: und auch länger laufen zu lassen. Das sagt Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, gegenüber RP Online. Die nächste Bundesregierung solle demnach prüfen, „ob eine verfassungskonforme Rentenbesteuerung nicht etwa auch über die Erhöhung des Altersentlastungsbetrags möglich ist“, sagte sie.

Zukünftigen Rentner-Generationen droht Doppelbesteuerung

Anlass ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur Doppelbesteuerung von Renten. Demnach dürfe es nicht sein, dass der steuerfreie Anteil der Rente im Einzelfall geringer ist als jene Vorsorge-Aufwendungen, die aus versteuertem Einkommen in der Erwerbsphase erbracht wurden. Anlass ist die Umstellung von vorgelagerter zu nachgelagerter Besteuerung der Renten: Während die Rentenbeiträge schrittweise steuerfrei gestellt werden, werden die Alterseinkünfte (Renten und Pensionen) nach und nach in voller Höhe der Einkommensteuer unterworfen.

Der Bundesfinanzhof hatte gemahnt, dass zukünftige Rentenjahrgänge ab dem Jahr 2025 von einer „doppelten Besteuerung“ betroffen sein könnten – also dann eine Besteuerung sowohl der Rentenauszahlung als auch gleichsam eine Besteuerung des Einkommens vorliege, aus dem zuvor die Einzahlungen in die Rentenkasse geleistet werden. Und den Gesetzgeber zu Reformen aufgefordert, um das zu verhindern.

Mehr Tempo bei Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen

Als Reaktion auf das Urteil hat bereits SPD-Bundeskanzlerkandidat Olaf Scholz vorgeschlagen, die Rentenversicherungs-Beiträge zeitiger voll absetzbar zu machen: ab dem Jahr 2023 und nicht -wie bisher vorgesehen- ab 2025. Die volle Besteuerung der Renten hingegen solle nach hinten gestreckt werden, sodass sie erst 2060 voll wirksam wird: nicht schon im Jahr 2040.

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CDU-Expertin Antje Tillmann fordert nun, dass die Rentenversicherungsbeiträge sofort als Sonderausgaben voll abzugsfähig sein sollen, nicht erst in zwei Jahren. Damit würde auch mehr Geld für die private Altersvorsorge zur Verfügung stehen. Auch sie plädiert dafür, dass die volle Besteuerung der Rente erst später greifen solle. Als dritten Schritt schlägt sie besagte Erhöhung des Altersentlastungsbetrages sowie eine spätere Abschmelzung vor. „Voraussichtlich wird es nötig sein, mehrere der aufgeführten Vorschläge umzusetzen“, sagte Tillmann gegenüber RP Online.

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