Am heutigen Mittwoch beginnt im oberbayerischen Kloster Seeon die Klausur-Tagung der CSU-Landesgruppe im Bundestag. Dort soll ein Positionspapier beschlossen werden, das anschließend in das CSU-eigene Wahlprogramm einfließt.

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Bereits vor Beginn der Tagung wurde bekannt, auf welche Säulen sich das Papier stützen soll. Landesgruppenchef Alexander Dobrindt kündigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur ein ‚Sparer-Stärkungs-Paket‘ an. Wer vorsorgen wolle, bräuchte die Unterstützung des Staats, begründete Dobrindt. Eine dieser Unterstützungsleistungen sieht man bei den Christ-Sozialen in der Arbeitnehmersparzulage. Deren Grenzwerte sollen - ebenso wie die maximale Fördersummen - verdoppelt werden. Um derzeit die staatliche Förderung nutzen zu können, darf das maximal zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzwerte nicht übersteigen: Um die Arbeitnehmersparzulage für einen Bausparvertrag zu bekommen, darf ein Single über nicht mehr als 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen verfügen. Bei Ehepaaren beträgt dieser Wert 35.800 Euro. Die Arbeitnehmersparzulage kann aber auch für Aktienfonds-Sparpläne genutzt werden. Die Grenzwerte betragen bei dieser Anlageform 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für Ehepaare.

Koalitionsbedingung: Mütterente 3

Als Zankapfel zwischen den beiden Schwester-Parteien könnte sich die Umsetzung der Mütterrente 3 herausstellen. Denn dazu findet sich im Wahlprogramm der CDU kein Wort. Die CSU will aber ihre Koalitionsbeteiligung davon abhängig machen, berichten übereinstimmend mehrere Medien. Die CSU versteht unter Mütterente 3, dass einschränkungslos für alle Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, drei Erziehungsjahre in der Rente anerkannt bekommen.

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Zudem startete die CSU eine Kampagne, die weitere Ziele unter dem Motto ‚Steuererhöhung für Familien stoppen!‘ nennt. So bekennt sich die CSU zur Beibehaltung des Ehegattensplittings. Das soll zukünftig um ein ‚Kindersplitting‘ erweitert werden. „Dafür wollen wir im nächsten Bundestag den Steuerfreibetrag für Kinder auf das Niveau des Freibetrags für Erwachsene anheben“, heißt es von der CSU. Zudem soll der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.008 Euro auf 5.000 Euro aufgestockt werden.

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