Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen verfügen in Deutschland über ein gemeinsames Sicherungssystem. Damit sollen die Einlagen der Kundinnen und Kunden geschützt werden: für den Fall, dass ein regionales Institut in finanzielle Schieflage gerät. Es sorgt zum Beispiel dafür, dass die Kunden einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100.000 Euro haben. Das wird zum Beispiel über Unterstützungsfonds gewährleistet, die einspringen, wenn ein Institut Eigenmittel braucht, Garantien und Bürgschaften übernommen werden müssen oder Ansprüche Dritter erfüllt.

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Doch das Sicherungssystem hat nun offenbar ein Problem. Wie das „Handelsblatt“ am Dienstag berichtet, erachtet die Bankenaufsicht die Kapitalausstattung des Rettungsschirms als zu gering: ab 2025 sollen weitere fünf Milliarden Euro in einen neuen Top eingezahlt werden, um kriselnde Institute auffangen zu können. Dabei beruft sich das Blatt auf mehrere mit dem Thema vertraute Personen. Die europäischen und deutschen Aufsichtsbehörden wollten sich jedoch laut Bericht ebenso wenig äußern wie der DSGV als Dachverband der Sparkassen.

Wer zahlt wie viel ein?

Das habe nun neue Grabenkämpfe zwischen Sparkassen und öffentlichen Banken aufblitzen lassen, wie das „Handelsblatt“ weiter berichtet. Demnach würden die Sparkassen die Landesbanken kritisch betrachten: auch, weil einige in der Finanzkrise 2008 in Schieflage gerieten und teils mit Steuergeldern gerettet werden mussten. Von den elf damaligen Landesbanken existieren aktuell nur noch sechs.

Die Landesbanken hatten sich damals am amerikanischen Hypothekenmarkt verzockt: unter anderem hatte sich die Sachsen LB mit sogenannten Asset Backed Commercial Papers (ABCP) verspekuliert. In diese mit Hypotheken abgesicherten Papiere hatten die Leipziger 18 Milliarden Euro investiert, ein Viertel der gesamten Vermögenswerte. Als viele Hausbesitzer in den USA ihre Bankkredite nicht mehr bedienen konnten, platzte die Blase: mit den bekannten Folgen. 80 Milliarden Euro musste der deutsche Staat an Finanzhilfe für deutsche Banken bereitstellen. Die HSH Nordbank, die BayernLB, die WestLB und die LBBW konnten damals nur mit Bürgschaften und Garantien über Wasser gehalten werden.

Auch aufgrund derartiger Erfahrungen werde nun gefordert, dass Landesbanken mehr in den Topf einzahlen, berichtet das „Handelsblatt“: zumal sie riskanter anlegen. Doch diese würden sich sträuben. Doch es gehe um viel: ohne ihren gemeinsamen Rettungsschirm würden sie zahlreiche Verbundprivilegien verlieren. Zum Beispiel, dass sie Beteiligungen innerhalb der Gruppe nicht mit Eigenkapital unterlegen müssten.

Steuerzahler haftet nicht mehr wie früher

Gleichwohl ist nicht mehr vorgesehen, dass bei Schieflage einer öffentlichen Bank einfach der Steuerzahler haften muss. Nach einer EU-Beihilfebeschwerde der privaten Banken sind auch die staatlichen Eigentümer der Landesbanken angehalten, marktwirtschaftliche Prinzipien zu beachten: Sie können nicht mehr unbegrenzt Gelder nachschießen. Das verhindert, dass sich die Institute quasi unbegrenzt verschulden können. Auch deshalb ist das gemeinsame Sicherungssystem so wichtig.

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Konkret geht es darum, dass die Finanzaufsicht darauf besteht, das Sicherungssystem in zwei separate Töpfe umzubauen: einen für die Einlagensicherung der Spargelder und einen für die Absicherung insolventer Institute. In den ersten Fonds sollen die öffentlichen Banken zunächst 0,8 Prozent der gesetzlich gesicherten Einlagen überweisen, berichtet das "Handelsblatt": also des Guthabens, das auf Giro- und Sparkonten liegt. Allein dies soll 7 Milliarden Euro bringen. Ab 2025 ist dann ein separater Topf für das Auffangen insolventer Institute vorgesehen. Das bisherige Sicherungssystem erachtet die Finanzaufsicht demnach nicht mehr als ausreichend. Auch soll es künftig schneller und einfacher möglich sein, regionalen Banken bei finanzieller Schieflage zu helfen.

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