Das Kölner Analysehaus infinma hat 461 BU-Tarife von 76 Gesellschaften unter die Lupe genommen. Diese wurden in insgesamt 18 Leistungspunkten überprüft. Zu den untersuchten Kriterien zählten unter anderem rückwirkende Leistung, abstrakte Verweisung, Verzicht auf Umorganisation, Erhöhungsoption ohne Anlass und Leistung bei Arbeitsunfähigkeit. Dabei werden aus den aktuellen Bedingungen wichtige Merkmale herausgefiltert und zu einem Marktstandard definiert.

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„Die Marktstandards sind diesmal deutlich in Bewegung gekommen. Viele Versicherer haben ihre Produkte weiter optimiert und beispielsweise auch unsere Anregungen zu einem Verzicht auf eine Meldepflicht bei Verbesserung des Gesundheitszustandes beziehungsweise Minderung des BU-Grades aufgenommen“, kommentierte Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse.

Die Auswertung der BU-Tarife sieht infinma ausdrücklich nicht als Rating. Schließlich ließen sich die einzelnen Bedingungsbestandteile nicht gegeneinander „aufrechnen“ und seien daher nur bedingt vergleichbar. "Aus genau diesem Grund nehmen wir auch keine Bewertung in Form von Punkten vor, sondern stellen für die einzelnen Kriterien lediglich dar, ob der Versicherer eine Regelung getroffen hat, die besser oder schlechter als der Marktstandard ist.", heißt es in einer Pressemitteilung.

Weniger BU-Tarife erfüllen den Marktstandard

Konkret erreichten vorgegebene Mindestnorm nur 32 Versicherer. Insgesamt waren 76 Gesellschaften getestet worden. Im vergangenen Jahr hatten noch 48 von 80 Unternehmen die strengen infinma-Hürden geschafft. „Wie anspruchsvoll das Verfahren der Marktstandards ist, zeigt sich auch daran, dass diesmal nur 32 von 76 Gesellschaften die Voraussetzungen für eine Zertifizierung erfüllt haben“, erklärte Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann. Von den untersuchten 461 Tarifen übersprangen jedoch nur 187 Tarife die 18 Hürden. Damit erfüllten 59 Prozent der geprüften Tarife den Marktstandard nicht. 2018 hatten noch 55 Prozent der Tarife die infinma-Norm erreicht.

Einige Versicherer haben beispielswiese eine sogenannte AU-Klausel in ihren Angeboten verbaut. Unter anderem dieser Leistungspunkt wurde von den Prüfern separat unter die Lupe genommen. Dabei zeigte sich, dass bei 272 Tarifen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit keine BU-Rente gezahlt wird. Bei 51 Tarifen werde eine BU-Rente gezahlt. Diese seien aber mit Laufzeiten von maximal 18 bis hin zu höchstens 36 Monaten versehen. Bei weiteren 90 Tarifen werde die BU-Rente bei den gleichen Laufzeiten gezahlt. Allerdings nur mit einer entsprechend gebuchten Option.

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Folgende Unternehmen haben wenigstens einen Tarif der die infinma-Standards mindestens erfüllt oder übertroffen hat: Allianz, Alte Leipziger, Axa, Barmenia, Basler, Canada Life, Condor, Continentale, Deutsche Ärzteversicherung, DBV, die Bayerische, Europa, Gothaer, Hannoversche, HDI, Helvetia, InterRisk, KlinikRente, LV1871, MetallRente, Nürnberger, Presseversorgungswerk, R+V, Stuttgarter, Swiss Life, uniVersa, Volkswohl Bund, VPV, Württembergische und Zurich.

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