Versicherungsbote: Bei der Vergabe von Studienplätzen gibt es immer wieder Streitigkeiten. Wann lohnt sich eine Studienplatzklage aus Ihrer Sicht?

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Frank Selbmann: Immer dann, wenn im regulären Vergabeverfahren die Aussicht auf den gewünschten Studienplatz nur mit langer Wartezeit besteht oder nach der 2020 anstehenden Neuordnung des für die medizinischen Studiengänge geltenden Vergabeverfahrens überhaupt keine Aussicht mehr auf einen Studienplatz im Wunschstudiengang besteht.

Mit welchen Kosten müssen Eltern im Falle einer Klage rechnen?

Es entstehen Kosten zwischen 1.000 Euro und 2.500 Euro je Studienplatzklageverfahren. Das ist abhängig Gegenstandswert, der von den Verwaltungsgerichten in unterschiedlicher Höhe festgesetzt wird. Aber auch davon, ob sich die betreffende Hochschule anwaltlich vertreten lässt sowie vom Verfahrensablauf: zum Beispiel, ob ein Vergleichsschluss vereinbart wird.

Studienplatzklagen können über die Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden. Welche Versicherer bieten eine Absicherung von Studienplatzklageverfahren an?

Dr. Frank Selbmann von der Anwaltskanzlei Dr. Selbmann Bergert & Hägele in LeipzigSelbmann Bergert & HägeleIn der Regel sind Studienplatzkragen in begrenztem Umfang mitversichert. Bei Neuverträgen, soweit uns bekannt ist, innerhalb von Tarifen der Allrecht, ARAG, Allianz, Advocard sowie VGH Versicherungen / Landwirtschaftliche Brandkasse Hannover. Allerdings ohne Gewähr auf Vollständigkeit.

Zeitweilig wurden Studienplatzklagen auch in Altverträgen von anderen Rechtsschutzversicherern mitversichert, die das Risiko teils nicht mehr übernehmen. Hier muss konkret in den Verträgen nachgelesen werden. Das betrifft: Advocard, Allianz, ARAG, Auxilia, Concordia, D.A.S., DEURAG, DEVK, Domcura, HDI Gerling, ÖRAG, Provinzial, Rechtsschutz-Union, Roland, R+V Versicherung, VHV, Württembergische, Zurich. Auch hier wieder ohne Gewähr der Vollständigkeit.

Mit der R+V Versicherung und der Zurich haben wir eine Sondervereinbarung für Altverträge abgeschlossen. Eine Liste ist auf https://studienplatz-klage.de/die-studienplatzklage/rechtsschutzversicherung/ zu finden.

Außerdem versichert noch die Badische Versicherung ein Studienplatzklageverfahren im Kalenderjahr im Exklusivtarif ProComfort, sogar ohne Wartezeit, die allerdings bei der Erteilung von Deckungsschutz Schwierigkeiten bereitet. Wir empfehlen die Badische deshalb nur nachrangig und nur dann, wenn vor Versicherungsschluss noch keine reguläre Bewerbung für den betreffenden Studiengang an der gewünschten Hochschule erfolgt ist.

Worauf sollten Eltern und Vermittler bei der Auswahl der passenden Police achten?

Der Versicherungsvertrag sollte auf den Namen des Kindes abgeschlossen werden, andernfalls greift die Mitversicherung nur dann, wenn das Kind finanziell noch nicht "auf eigenen Füßen" steht.

Welche Erfahrungen haben Sie in Zusammenarbeit mit den Versicherungsunternehmen gemacht?

Die Zusammenarbeit klappt in der Regel gut: mit Ausnahme der Badischen.

Die Absicherung von Studienplatzklagen wird schon seit längerer Zeit angeboten. Wie sieht es bei rechtlichen Streitigkeiten um die Themen Kindergartenplatz oder Wunschschule aus? In welcher Form ist hier ein Versicherungsschutz möglich? Welche Versicherer bieten eine Absicherung?

Wenn in Versicherungsverträgen das gesamte Verwaltungsrecht eingeschlossen ist, sind Kitaplatzklagen und Schulplatzklagen in der Regel ab dem gerichtlichen Verfahren versichert. Uns sind keine diesbezüglichen Ausschlüsse in ARB bekannt. Zu beachten ist im Kita- und Schulrecht allerdings, dass der Rechtsschutzfall bereits mit Antragstellung, also mit der Bedarfsanmeldung für einen Kitaplatz bzw. der Anmeldung an einer Schule, eintreten kann. Eltern sollten sich daher frühzeitig um eine Rechtsschutzversicherung kümmern und sich über die Wartezeiten informieren.

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Die Fragen stellte Björn Bergfeld

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