Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, der will damit die eigene Existenz absichern, wenn es im Job nicht mehr weitergeht. Doch ob der Versicherer zahlt und wie lange, „gleiche oftmals einem Würfelspiel“. Sowohl Kunden als auch Vermittler hätten aktuell keine Chancen, „das tatsächliche unternehmensindividuelle Leistungsverhalten der Versicherer zu identifizieren“, klagt Claus-Dieter Gorr, Geschäftsführer der PremiumCircle Deutschland GmbH.

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Nur sieben von 66 BU-Versicherern antworteten überhaupt

Anlass für Gorrs bitteres Fazit ist eine erneute Studie, mit der die Beratergesellschaft PremiumCircle das Leistungsverhalten der Versicherer untersuchen wollte, durchgeführt im Februar 2018. Bereits im letzten Jahr hatte man eine entsprechende Umfrage initiiert und die Versicherer gebeten, ihre Hosen herunterzulassen, ob und wie sie sich verhalten, wenn die Kunden eine BU-Rente beantragen (der Versicherungsbote berichtete).

Antworteten 2017 noch 15 Gesellschaften auf den Fragenkatalog, so waren es nun nur noch sieben Versicherer mit einem Marktanteil von 13 Prozent. Diese Versicherer sind in alphabetischer Reihenfolge: Alte Leipziger, AXA, Barmenia, Debeka, HDI, LV 1871, Swiss Life. Andere Gesellschaften hatten jedoch keine Zahlen vorliegen oder antworteten nicht, darunter Marktgrößen wie die Allianz, Ergo oder Generali.

Konkret wurden diesmal die Kennzahlen für die Jahre 2015 und 2016 abgefragt, nachdem bei der letzten Untersuchung das Jahr 2014 unter die Lupe genommen wurde. Um die Daten aufgrund des geringeren Rücklaufs an Antworten nicht zu verzerren, wurden ausschließlich die Werte der sieben Unternehmen gegenübergestellt, die bei beiden Umfragen geantwortet haben. Damit bestand die Datenbasis für das Jahr 2014 aus genau 10.236 abschließend bearbeiteten BU-Leistungsfällen, 9.149 für das Jahr 2015 sowie 9.674 für 2016.

Spreizung zwischen Versicherern bestätigt sich

Grundsätzlich bestätigt die Studie, dass die Anerkennungsquote der Berufsunfähigkeitsversicherer bei den abschließend bearbeiteten Leistungsfällen sehr stark auseinanderklafft, wenn ein Kunde seine BU-Rente beantragt. Im Jahr 2015 lag sie zwischen 46,9 Prozent und 86,5 Prozent, im Jahr 2015 zwischen 55,5 Prozent und 87,7 Prozent. Das bedeutet: Manche Versicherer entscheiden beinahe neun von zehn Anträge auf Rente positiv, andere wiederum nur circa jeden zweiten Antrag. Um welche Gesellschaften es sich handelt, kommuniziert PremiumCircle nicht.

Ebenfalls sehr unterschiedlich verhalten sich die Versicherer mit Blick auf die Frage, ob die Berufsunfähigkeitsrenten befristet oder unbefristet anerkannt werden: Auch wenn die Differenz hier weniger deutlich ist. Die Varianz der unbefristeten Leistungsanerkenntnisse lag zwischen 81,2 Prozent und 96,9 Prozent im Jahr 2015 sowie im Folgejahr zwischen 75,8 Prozent und 97,7 Prozent. Auch hier hätten sich die Umfrageergebnisse für das Jahr 2014 weitestgehend bestätigt.

Bei manchem Versicherer klagt beinahe jeder dritte Antragsteller

Darüber hinaus untersuchte das Analysehaus, wie oft die Kunden pro Anbieter vor Gericht zogen, um ihre Rente einzuklagen - und wie da die Erfolgsaussichten in erster Instanz waren. Hier habe sich die Zahl der Kläger gegenüber 2014 sogar leicht erhöht, mit ebenfalls hohen Unterschieden von Versicherer zu Versicherer.

Klagte bei manchen Gesellschaften beinahe jeder dritte Antragsteller (Höchstwerte 30,1 Prozent in 2015 und 32,0 Prozent in 2016), nähert sich bei anderen Gesellschaften dieser Wert nahe Null (3,4 Prozent in 2015 bzw. 3,0 Prozent in 2016). Doch auch innerhalb der Gesellschaften würde das Klageaufkommen von Jahr zu Jahr stark schwanken, berichten die Studienmacher.

Mit Blick auf die erfolgreichen erstinstanzlichen Klagen zeigt sich hingegen ein positiver Trend: Hier ist die Varianz gesunken. Abhängig vom Versicherer schwankte dieser Wert 2014 zwischen null Prozent - das heißt, kein Verbraucher konnte erfolgreich klagen - und 83,3 Prozent: Fünf von sechs Verbrauchern verklagten ihre Versicherung erfolgreich. Nun schwankte die Erfolgsquote der Versicherungsnehmer weniger deutlich zwischen null und 40 Prozent in 2015 und zwischen 5,6 Prozent und 37,5 Prozent in 2016.

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Das Fazit der Studienmacher: Die Fülle unbestimmter Begriffe und unverbindlicher Formulierungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), den GDV-Musterbedingungen und den unternehmensindividuellen Vertragsbedingungen würden eklatante Unterschiede im Leistungsverhalten ermöglichen. Hier vertraut Geschäftsführer Claus-Dieter Gorr nicht mehr allein auf die Selbstheilungskräfte der Branche. Der Gesetzgeber werde den Versicherern eine Frist setzen müssen, um mehr Transparenz einzufordern, sagte Gorr im Interview mit dem Versicherungsboten.

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