Einst galt eine Lebens- oder Rentenversicherung als sichere Geldanlage, um einen sorglosen Ruhestand zu genießen. Doch inzwischen ist klar, dass viele Prognosen nicht erfüllt werden und so mancher Anleger nicht mit der erwarteten Rendite rechnen kann. Eine Möglichkeit bietet hier die Rückabwicklung der Verträge.

Anzeige

Dank eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014 können Lebens- und Rentenversicherungen widerrufen und rückabgewickelt werden – unabhängig davon, ob sie schon ausgelaufen sind, gekündigt wurden oder noch bestehen (C-209/12). Voraussetzung ist, dass die Verbraucher nicht ausreichend über ihr Widerspruchsrecht informiert wurden. Doch bürokratische Hürden erschweren eine effektive Rückabwicklung. Es gibt aktuell noch keinen einheitlichen Prozess, wie diese Rückabwicklungen von verschiedenen Anbietern durchgeführt werden. Dennis Potreck setzt sich für die Einführung von Standards in diesem Bereich ein.

Versicherungsbote: Warum sind Marktstandards für Rückabwicklungen so fundamental?

Dennis Potreck: Die Entscheidung des Gerichtshofes bietet die Möglichkeit, dass Finanzdienstleister die betroffenen Verträge unzufriedener oder unglücklicher Kunden rückabwickeln und ihnen eventuell eine bessere Alternative anbieten können. Gleichzeitig verbreitet so eine neue Rechtslage auch immer Unsicherheit im Markt. Damit Versicherungsmakler beim Rückabwicklungsprozess korrekt beraten können - und die Altersvorsorge des Kunden nicht in Gefahr bringen - muss es Standards geben. Dafür muss über das komplexe Thema aufgeklärt werden – nur so schafft man Sicherheit und Transparenz für den Finanzdienstleister und den Kunden. Der erste Schritt ist hier bereits getan. Der Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV e.V.) hat in enger Zusammenarbeit mit MOTION8 einen Berechnungsstandard nach den Kriterien des Bundesgerichtshofes entworfen, der bereits bei der BaFin und vielen weiteren Entscheidern zur Prüfung vorliegt.

Welche Kriterien müssen für einen hohen Standard erfüllt werden?

Generell ist es wichtig, dass gemeinsame Wertvorstellungen existieren, an denen sich jeder orientiert. Es beginnt mit einer ehrlichen Einschätzung , ob der Vertrag wirklich ineffektiv ist und deshalb rückabgewickelt werden sollte - denn das trifft nicht auf jeden Vertrag zu. Versicherungsmakler oder Finanzprofis sind Vertrauenspersonen, haben eine Beziehung zum Kunden aufgebaut und kennen die Belange, Bedürfnisse und Umstände. Somit können sie am besten entscheiden, ob eine Rückabwicklung im Einzelfall einen Sinn ergibt. Das zahlt in weiterer Folge auch auf die Punkte Transparenz und Fairness ein. Zwei wichtige Aspekte, die den Versicherern nicht wirklich zugeschrieben werden. Generell bedarf es mehr Offenheit und Kommunikation mit den Kunden , um das gesamte Image der Branche zu verbessern und das Gefühl zu geben, dass man den Kunden zur Seite steht. All diese Faktoren erzeugen am Ende Qualität und Zufriedenheit auf beiden Seiten - für eine langfristige Partnerschaft.

Wie kann man die Einhaltung eines Marktstandards sicherstellen?

Eine korrekte Aufklärung und Beratung sind das A und O. Dafür müssen die Finanzprofis gut geschult sein. Genau an diesem Punkt gibt es durchaus noch Luft nach oben.

Es gibt aber bereits erste Ansätze und Möglichkeiten. Zum Beispiel gibt es Webinare, die speziell an Versicherungsmakler und Finanzberater gerichtet sind. In denen erfahren sie die Hintergründe zu Rückabwicklungen und deren Anwendung in der Praxis. Zudem bieten viele Vereine die Möglichkeit, Weiterbildungen (z.B. der Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. ) zu absolvieren. Das Alles sind effektive Schritte in die richtige Richtung.

Hintergrund: Was heißt "Policenmodell" bei Lebensversicherungen?: Policenmodell bedeutet stark vereinfacht, die Kunden erhielten sämtliche Vertragsunterlagen erst mit dem Versicherungsschein zugesendet. Zwar konnten die Verbraucher innerhalb einer bestimmten Frist den Vertrag widerrufen – aber ihre Rechte und Pflichten erfuhren sie erst, nachdem sie den Vertrag bereits unterzeichnet hatten. Millionen Lebensversicherungen fanden zwischen 1994 und 2007 auf diesem Weg zu ihren Kunden.

Anzeige

So geht es nicht, befand der Bundesgerichtshof (BGH), und hat im Jahr 2008 allen Versicherern den Vertrieb nach dem Policenmodell untersagt. Doch damit nicht genug. Wenn der Kunde nachweisen kann, dass er fehlerhaft oder nicht ausreichend über den Vertrag informiert wurde, kann er auch heute noch den Vertrag widerrufen und eine Rückabwicklung verlangen. Das bestätigte der BGH mit zwei Urteilen von 2014 und 2015 (Az. BGH IV ZR 76/11, BGH IV ZR 384/14), nachdem bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2004 die Möglichkeit einer Rückabwicklung einräumte (C-209/12).

Anzeige