Die Finanzexpertin der Linken im Deutschen Bundestag, Susanna Karawanskij, sagt laut einer Meldung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), ihre Partei wolle keineswegs bestimmte Finanzprodukte verbieten. Dem Bürger solle aber der Unterschied verschiedener Anlagen klargemacht werden. Nämlich welche Produkte nur für Anlageprofis und welche für den Normalsparer geeignet sind.

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Und damit die Verbraucher wissen, was sie kaufen können und welches Papier, das vielleicht sein Geld nicht wert ist, verlangt die Linke nun in einem Bundestags-Antrag einen Finanz-TÜV für die Produkte, die ihnen die Bank oder der Versicherer über den Tresen schiebt. Finanzieller Schaden, so sagt die Linke, drohe dem Verbraucher bei Produkten mit langen Laufzeiten ohne Verkaufsmöglichkeit der Anlage und wenn vom Anbieter hohe Zinsversprechen gegeben würden.

Kunden nicht mehr ins „offene Messer“ laufen lassen

Künftig solle ein Finanzprodukt erst für den Verkauf freigegeben werden, wenn es einen TÜV-Stempel habe, verlangt die Linke. Wegen niedriger Zinsen ließen sich, so die Partei weiter in ihrem Bundestagsantrag, mit relativ hoch angegebenen Zinsen zum Kauf undurchsichtiger Anlagen verleiten, insbesondere auch grauen (nicht regulierten) Kapitalmarkt.

Ein prominentes Negativbeispiel für den grauen Markt ist der Fall Prokon. Bei dem in die Pleite gegangenen Windkraftunternehmen haben rund 56.000 Anleger, vielfach Privatleute, in den vergangenen Jahren 1,4 Milliarden Euro in Genussrechte investiert und davon zuletzt 50 Millionen Euro gesehen; nicht aus Windkraftgeschäft, sondern weil der Prokon-Insolvenzverwalter rumänischen Waldbesitz des Unternehmens verkauft hat (der Versicherungsbote berichtete).

Im Zusammenhang mit Prokon hatte der Verbraucher- und Menschenrechtsanwalt, Ex- Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), der Prokon-Anleger vertritt, vor drei Jahren gesagt, die Finanzaufsicht habe die Anleger „ins offene Messer laufen lassen“ („Handelsblatt“), weil sie bei Prokon zu spät, oder genauer gar nicht, reagiert habe.

Ampel oder TÜV-Stempel

Nun soll also, geht es nach der Linken, ein Finanz-TÜV kommen, der über Qualität und Eignung des Produktes für den Anleger richten soll. Das hatten wir doch schon, oder? Ja, bei der Riester-Rente. Mehr schlecht als recht: Riesters Rente wird seit ihrem Anbeginn anno 2002 nur für den Verkauf zugelassen, wenn das jeweilige Produkt von der entsprechend eingerichteten Stelle zertifiziert ist. Wie wir in den vergangenen Jahren feststellten, sind trotz dieser Zertifikate mehr schlechte als rechte Produkte durch das Raster des Verbraucherschutzes gefallen.

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Offen ist nun, wie eine TÜV-Plakette für Finanzen aussehen soll. Ein Stempel? Oder eine Ampel mit rot, gelb und grün? Da beginnt der Streit, schauen wir nur auf das Sparbuch. Das ist zwar sicher, aber ist es wegen null Zinsen auch für den Anleger geeignet, wenn die Inflation mit ein bis zwei Prozent das Kapital auffrisst? Darüber streiten sich die Fachleute bis heute.

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