Seit dem Wintersemester 2016/17 zahlen Studenten, die nicht mehr über die Eltern krankenversichert sind, einen etwas höheren Beitrag für ihre studentische Krankenversicherung. Der Grund: auch die Ausbildungsförderung ist zum August angestiegen. Der Beitrag zur Krankenkasse ist an den BAföG-Höchstsatz gekoppelt. Steigt dieser, müssen folglich auch die Prämien angehoben werden. Auf den Tatbestand macht aktuell das Webportal finanzen.de aufmerksam. Der Prämienanstieg ist mit mehr als fünf Euro im Monat (ohne Zusatzbeitrag) aber recht moderat.

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Beitragspflichtige Studenten können Zuschuss zur Krankenkasse beantragen

Aktuell beträgt der Bafög-Höchstsatz 649 Euro. 10,22 Prozent davon, also 66,33 Euro, zahlen pauschal alle Studenten. Doch zusätzlich können die Krankenkassen von Studenten -wie auch von anderen Versicherten- einen Zusatzbeitrag erheben, der aktuell zwischen 0 und 1,9 Prozent liegt.

Ist der Studierende beitragspflichtig versichert, kann er zu dem Bafög-Bedarf jeweils noch 71 Euro für die gesetzliche Krankenkasse (bisher 62 Euro) und 15 Euro für die Pflegeversicherung (bisher 11 Euro) beim Bafög-Amt beantragen. Anrecht auf diese Unterstützungsleistung hat jedoch nicht, wer noch familienversichert ist.

Anhebung des Zusatzbeitrages bewirkt Sonderkündigungsrecht

Wenn der Zusatzbeitrag steigt, muss der Krankenversicherer seine Mitglieder schriftlich darüber informieren. Die Anhebung des Zusatzbeitrages bewirkt ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. Ein Vergleich der Kasse lohnt sich: über den Zusatzbeitrag können Studenten zusätzlich bis zu 12 Euro im Monat sparen.

Die Höhe des Beitrages sollte nicht das alleinige Merkmal für die Wahl einer Krankenkasse sein. Auch auf Zusatzleistungen lohnt es sich zu achten: Unterschiede gibt es beispielsweise bei der Finanzierung bestimmter Gesundheitskurse oder Vorsorgeuntersuchungen. Und auch der Service sollte stimmen, also etwa der Erreichbarkeit der Mitarbeiter bei Fragen und ob es in der Nähe Ansprechpartner gibt.

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Hierbei sollte auch darauf geachtet werden, dass die Kassen ihren Zusatzbeitrag nicht zulasten der Versicherten niedrig halten. Für Aufsehen sorgte zum Beispiel, dass eine Thüringer Krankenversicherung Fahrten von Patientinnen ins Brustkrebszentrum nicht mehr zahlen wollte, wenn die Chemotherapie auch in einer näher gelegenen, aber nicht spezialisierten Klinik erbracht werden kann (der Versicherungsbote berichtete). Andere Kassen zahlen für den weiteren Weg ohne Beanstandung.

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