Als der Gesetzgeber die Riester-Rente einführte, war ein wichtiger Gedanke hierbei, einen ausreichenden Wettbewerb zwischen den Versicherern zu garantieren. Die Idee dahinter: Immer wenn ein Vorsorgesparer mit seinem Vertrag unzufrieden ist, kann er ohne Probleme zu einem anderen Anbieter wechseln, der bessere Konditionen bietet. Deshalb werden bei Riester -im Gegensatz zu „klassischen“ Altersvorsorge-Policen- bei einer Kündigung nicht nur die Rückkaufswerte übertragen, sondern das „gesamte“ Riester-Kapital (Übertragungskapital) abzüglich einer Gebühr. Ein entsprechender Passus ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) festgeschrieben.

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Kein Wettbewerb bei Verrentung

Wichtig ist dieser Wettbewerb vor allem beim Renteneintritt. Dann werden die Karten neu gemischt, denn wie viel Rente aus dem Riestervertrag genau zu erwarten ist, erfährt der Sparer normalerweise erst kurz vor dem Ruhestand. Ein Versicherer, der in der Ansparphase gute Konditionen bietet, muss das in der Auszahlungsphase der Rente keineswegs tun. Hier geht es um nicht weniger als die Frage, ob der Kunde dann trotzdem auf eine höhere Rente hoffen kann, indem er sein angespartes Kapital zu einem besseren Anbieter mitnimmt.

Aber der Wettbewerb funktioniert nicht, wenn man einer aktuellen Studie von Finanztest Glauben schenkt. Im Gegenteil: Bei fast allen Versicherern ist ein Wechsel schlicht nicht möglich. Finanztest hat 43 Anbieter von klassischer Riester-Rentenversicherungen angeschrieben, unter welchen Bedingungen ein Kunde kurz vor der Auszahlungsphase eintreten kann. Nur 7 haben überhaupt geantwortet, viele negativ.

Das Problem: Viele Versicherer legen Höchstaltersgrenzen fest, die einen Wechsel älterer Kunden nahezu ausschließen. Bei einigen Anbietern beträgt das Höchsteintrittsalter 50 Jahre. Auch müssen die Kunden eine Mindest-Ansparzeit erfüllen, um auf einen neuen Vertrag hoffen zu können. So wird der Wettbewerbsgedanke ad Absurdum geführt. „Besonders diejenigen mit einem Bank- oder Fondssparplan haben große Probleme eine vernünftige Verrentung zu bekommen“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher beim Bund der Versicherten (BdV), angesichts der Ergebnisse.

Neue Abschlusskosten bei Renteneintritt?

Hinzu kommt, dass nach einer neuen Auslegung des Altersvorsorgeverbesserungsgesetzes die Versicherer zukünftig weitere Abschlussgebühren für die Verrentung von Sparplanguthaben erheben können. Das habe ein Versicherungslobbyist gegenüber Finanztest bestätigt, berichtet der BdV. Eigentlich sollten Zusatzkosten für die Verrentung verboten sein – aber die Versicherungswirtschaft bestehe nun darauf, neue Abschlusskosten berechnen zu dürfen. Details zu den Plänen wurden in der Pressemeldung nicht genannt.

Der BdV bezweifelt, dass der Gesetzgeber den Versicherungsunternehmen neue und zusätzliche Abschlusskosten zugestehen will. „Würden die Abgeordneten trotz sinkender Renditen den Versicherern zusätzliche Kosten zubilligen, dann wäre dies ein Verrat an den Riester-Sparern“, fasst Kleinlein die Situation zusammen. Da wäre auch deshalb widersprüchlich, weil sich die Politik um Kostenbegrenzung bei der staatlich geförderten bemühen würde. „Die Auslegung eines Gesetzes obliegt dem Gesetzgeber selbst oder aber den Gerichten und keineswegs der Versicherungslobby“, so Kleinlein.

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Den Hauptgrund für die Unlust der Versicherer, späte Riester-Wechsler aufzunehmen, sieht Finanztest darin, dass sie an den Kunden nicht viel verdienen können. Denn sie müssen den vollen Übertragungswert garantieren. Zudem können Vermittler bei einer direkten Verrentung keine Abschlussprovision mehr abziehen. Auch würden viele Versicherer über kein IT-System verfügen, um bei einem Übertritt neuer Kunden die Rentenhöhe schnell und unbürokratisch auszurechnen. Dies müsse manuell erfolgen - und erzeugt somit zusätzliche Kosten.

PM BdV

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