Die Leistungen werden bereits ab der Pflegestufe I gemäß SGB XI oder zwei Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL) gezahlt. Die Pflegerentenleistung kann in drei Stufen gewählt werden, optional können eine Einmalleistung, eine garantierte Rentensteigerung und eine Todesfallleistung gewählt werden. Die Leistung wird stets rückwirkend bezogen auf den Eintritt der Pflegebedürftigkeit gezahlt - Meldefristen gibt es keine.

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Wählen kann der eventuell pflegebedürftige Kunde zwischen laufender Beitragszahlung oder einem Einmalbeitrag. Auch ist eine abgekürzte Beitragszahlung eine Option. Zusätzlich gibt es auch eine spezielle Variante gegen Einmalbeitrag und mit einer vereinfachten Risikoprüfung.

ALvita Assistance-Leistungen

Auch sind im Produkt einige Assistance-Leistungen inbegriffen, die über eine 24/7-Hotline angefordert werden können. Zu diesen Assistance-Leistungen zählen Hilfestellungen in so zentralen Kontexten wie allgemeiner medizinischer Beratung, Beratung zu allen Fragen der Pflege durch einen Pflege-Manager, Vermittlung von Dienstleistern (z.B. Essen auf Rädern) oder die Umsetzung der Pflegeheimplatz-Garantie innerhalb von 24 Stunden.


Darüber hinaus erweitert die Alte Leipziger ihr Angebot im Bereich der Rentenversicherung mit einer Pflege-Option. Die Pflegeoption lässt sich kostenlos zu allen aufgeschobenen Schicht 3-Renten abschließen. Die Kunden können zum Auftakt ihrer Rentenzeit entsprechend ihrer eigenen Gesundheitsprognose und ohne Risikoprüfung entscheiden, ob sie den Pflegeschutz haben möchten, oder nicht. Entscheiden sich die Kunden für einen Pflegeschutz, reduziert sich die Altersrente um ca. 15 Prozent. Ab Pflegestufe I erhalten sie dann die doppelte garantierte Altersrente.

Pflegeoption der Schicht 3-Renten

Um einen Anspruch auf die Pflege-Option zu haben, muss der Vertragsanwärter einige Voraussetzungen erfüllen:

• Abschluss bis mindestens zum 55. Lebensjahr

• Restlaufzeit von 10 Jahren

• Rentenbeginn zwischen 60. und 75. Lebensjahr

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Pressetext Alte Leipziger

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