Sieben Lebensversicherer untersuchten die Analysten von Franke und Bornberg im jährlichen BU-Unternehmensrating. AachenMünchener, ERGO, HDI, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss Life und Zurich Deutscher Herold erhielten dabei jeweils die Bestnote für ihre stabile, professionelle und faire Handhabung des BU-Geschäftes. Für das Rating wurden umfangreiche Stichproben genommen und Prozesse vor Ort angesehen, womit u.a. erhobene Daten überprüft wurden.

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„Die Qualität der Versicherungsbedingungen, die Preise der Produkte sowie die aktuelle Regulierungspraxis geben zwar wichtige Anhaltspunkte für die Beurteilung von Berufsunfähigkeitsversicherungen“, urteilt Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. „Entscheidend ist jedoch die Ausrichtung aller Unternehmensprozesse auf eine langfristige Stabilität.“ Das Bewertungsverfahren gewichtet deshalb zu 50 Prozent die Stabilität des BU-Geschäfts sowie zu je 25 Prozent die Kundenorientierung in der Angebots- und Antragsphase einerseits und in der Leistungsregulierung andererseits.

Antragsannahme mit vereinfachter Risikoprüfung kritisch

Großangelegte Aktionen von Versicherern, in denen Anträge mit vereinfachter Risikoprüfung angenommen werden, beurteilen die Analysten besonders kritisch. Sie bezeichnen dies als „riskante Hypothek für die Zukunft“, auch gefährden sie langfristig die Überschussbeteiligung. Es gibt eine hohe Anzahl von Verträgen, in denen Versicherte Fragen zu aktuellen oder vergangenen Erkrankungen verneinen. „Viele Versicherte gehen damit bewusst oder unbewusst ein hohes Risiko ein“, mahnt Michael Franke. Duruch die Blanko-Anträge ist die vorvertragliche Anzeigepflicht ggf. schnell verletzt und es gibt im Leistungsfall keinen Versicherungsschutz.

Auch Versicherungsunternehmen selbst tragen eine hohe Verantwortung: „Aufgrund der Reform des Versicherungsvertragsgesetztes ist das Rücktrittsrecht des Versicherers auf einen Zeitraum von zehn Jahren begrenzt. Tritt der Leistungsfall später ein, muss die Gesellschaft trotz Anzeigepflichtverletzung zahlen. Die Unternehmen sind also in ihrem eigenen Interesse dazu aufgerufen, dem Problem der „Blanko-Anträge“ zu begegnen“ so Franke.

Regulierungspraxis der BU-Versicherer: Auf keinen Fall leisten?

Die sieben untersuchten Versicherer gaben Franke & Bornberg zudem Einblick in ihre Regulierungspraxis. In den Medien stand das Regulierungsverhalten von BU-Versicherer mehrfach in der Kritik. Systematische Benachteiligungen, Hinterhaltetaktiken und Vorenthaltungen berechtigter Leistungsansprüche sind Vorwürfe. Die Experten nahmen daher BU-Versicherer umfassend unter die Lupe unter der Fragestellung: “Haben BU-Versicherer im Leistungsfall tatsächlich nur das eine Ziel: auf keinen Fall zu leisten?“

Anhand einer aussagekräftigen Stichprobe von mindestens 100 Leistungsfällen pro Gesellschaft wurden die Angaben bei den Unternehmen vor Ort überprüft und von den Analysten durch spezielle Auswertungen zur Regulierungspraxis ergänzt. „In unserer Analyse haben wir das Entscheidungsverhalten bei Anerkenntnissen und Ablehnungen, die durchschnittliche Bearbeitungs- und Regulierungsdauer sowie den Einsatz von Gutachten und die Anzahl der Gerichtsprozesse betrachtet“, erläutert Franke „Da es häufig im Rahmen von Ablehnungen Beschwerden über die Gesellschaften gibt, wurden in der Stichprobe zu 75 Prozent Ablehnungen einbezogen.“ Ebenfalls untersucht wurde der Einsatz abstrakter und konkreter Verweisungen.

Mediale Vorwürfe bestätigten sich nicht

Die Vorwürfe der öffentlichen Kritik konnten sich dabei nicht bestätigen. Dass bestimmte Gutachter gesellschaftsunabhängig, die als gesellschaftsnah gelten, immer wieder auftauchen, konnten die Experten nicht nachvollziehen. Auch eine Konzentration auf einige wenige Gutachter oder Gutachter-Institute, die den Zweck verfolgten, einen BU-Grad unter 50 Prozent nachzuweisen, wurde nicht festgestellt.

Im Rahmen der Stichprobe von über 700 Leistungsfällen wurden 69 Gutachten ermittelt. Diese wurden bei 49 verschiedenen Gutachtern in Auftrag gegeben. Darüber hinaus zeigt sich eine breite regionale Streuung. Dies bestätigte Aussagen der Gesellschaften, möglichst Wohnort-nahe Gutachter einzusetzen. Entgegen der öffentlichen Meinung werden Gutachten auch nur in 7,2 Prozent der Leistungsfälle eingeholt. Ebenso gehe aus der Dokumentation der Leistungsfälle hervor, dass regelmäßig Gutachter nach deren zeitlichen Ressourcen ausgewählt werden, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Grundsätzlich werden rund 70 Prozent der Fälle, die zu einer Erstentscheidung kommen, werden zugunsten der Versicherten anerkannt, 86 Prozent hiervon bedingungsgemäß. Ein Großteil der Ablehnungen wird aus medizinischen Gründen ausgesprochen (38 Prozent), da der nötige BU-Grad von meistens 50 Prozent nicht erreicht wurde. Die Regulierungsdauer ist seit 2007 um rund 26 Prozent, bei Anerkenntnissen und etwa elf Prozent bei Ablehnungen gesunken. 2012 lag sie bei 160 respektive 140 Tagen.

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Insgesamt mangele es an Aufklärung, so das Analysehaus. Neben der Problematik der vorvertraglichen Anzeigepflicht gebe es zudem viele Grenzfälle bei der erschwerten Berufsausübung, die sich nicht immer mit den Grenzbereichen des Versicherungsschutzes decken. In ihrem Unternehmensblog Wissen, was zählt - Der Versicherungsblog bereitet Franke und Bornberg die gesicherten Zahlen, Daten und Fakten sowie das Hintergrundwissen zur BU-Leistungspraxisstudie nach und nach auf.

Franke & Bornberg

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