Experten der Finanzbranche, Verbraucherverbände, die Finanzaufsicht sowie die Bundesregierung haben sich an der Vereinfachung der Produktinformationsblätter (PIB) beteiligt. Künftig gibt es daher eine Arbeitshilfe in Form eines Glossars für die Verfasser der Informationsblätter. Darin ist ersichtlich, welche Begriffe verwendbar, welche erklärungsbedürftig und welche so unverständlich oder vieldeutig sind, dass sie nicht mehr darin auftauchen sollten.

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Zur Erstellung des Glossars hatte ein Fachinstitut 340 Produktinformationsblätter aus Aktien, Anleihen, Zertifikaten, Pfandbriefen etc. untersucht. Dabei wurden potentiell schwierige Begriffe identifiziert und anschließend durch eine Arbeitsgruppe der Experten gefiltert, vereinfacht, vereinheitlicht und es wurden jene Bezeichnungen aussortiert, die zukünftig nicht mehr verwendet werden sollen. In vielen Fällen liefert das Glossar die Textbausteine passend zum Begriff bzw. Sachverhalt gleich mit.

Besonderes Augenmerk lag auf transparenten Formulierungen: Die Darstellungen der für Bankkunden möglichen Risiken und der anfallenden Kosten solle klar sein, Vertriebsvergütungen und Zuwendungen in solch standardisierten Textbausteinen transparent dargestellt werden. Verbrauchern wird das Vergleichen einzelner Angebote damit erleichtert.

So könnte laut BMELV eine Neuformulierung aussehen.

Neuer PIB-Standard ab 1. Dezember 2013

Spätestens ab dem 1. Dezember 2013 sollten die Produktinformationsblätter den Empfehlungen nach entsprechend gestaltet sein, so die Arbeitsgruppe. An der Arbeitsgruppe unter Federführung der Deutschen Kreditwirtschaft haben sich neben dem Bundesverbraucherministerium der Verbraucherzentrale Bundesverband, die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz und der Deutsche Derivate Verband beteiligt. Unterstützt wurden die Arbeiten von einem Fachinstitut für verständliche Kommunikation, vom Bundesfinanzministerium und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Seit dem 1. Juli 2011 sind Produktinformationsblätter für alle Wertpapiere vorgeschrieben. Darüber hinaus sind seit dem 1. Juni 2012 Produktinformationsblätter auch für Vermögensanlagen (Produkte des grauen Kapitalmarkts) verbindlich. Am 1. Juli 2013 wurde zudem die gesetzliche Grundlage für die Einführung von Produktinformationsblättern auch für alle staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte (Riester-Rente, Basisrente, Eigenheimrente) gelegt.

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Die MLP AG setzte bereits zum vergangenen Dienstag den neuen Branchenstandard für Produktinformationsblätter und weitere zentrale Dokumente in der Vermögensberatung um. Jakob Trefz, Leiter Vermögensmanagement bei MLP erklärt: „Wir müssen unsere bisher eingesetzten Dokumente dafür nur leicht anpassen und werden auch weitere, noch anstehende Vorgaben sehr kurzfristig umsetzen.“

BMELV

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