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IT- Risiken sind wie folgt zu gliedern:
 
a) Vermögensschäden durch fehlerhafte IT
b) Vermögensschäden durch Weiterleitung von Viren
 
a) Schäden an eigener Soft- und Hardware sowie eigenen Daten
b) Schäden durch Betriebsunterbrechung
 
Werden Dritte geschädigt (I.), ist die Haftpflichtversicherung oder die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zuständig.
 
Elektronikversicherungen, die Schäden an Soft- und Hardware sowie Datenverlust unter bestimmten Auflagen versichern, sind eine Ausnahme.