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Vorsorgeaufwendungen sind Versicherungsbeiträge die den Steuerpflichtigen und seine Angehörigen gegen alle Lebensrisiken abzusichern, wie:
Diese Beiträge werden bei Arbeitnehmern erstmal in einem pauschalierten Verfahren durch die Vorsorgepauschale berücksichtigt. Mehraufwendungen können im Rahmen der Höchstbeträge (§ 10d EStG 1997) bei einer Veranlagung zur Einkommenssteuer geltend gemacht werden.
Zu den begünstigten Vorsorgeaufwendungen zählen die:
Private Haftpflichtversicherung