HDI: Vermögensschaden-Haftpflicht für Immobilienmakler erneuert

Die HDI Versicherung AG hat ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Immobilienmakler in wichtigen Punkten erneuert. Auf Grundlage aktueller gesetzlicher Regelungen und langjähriger Erfahrung in der Branche bietet der Versicherer seit Anfang Juli mit der neuen Bedingungs- und Tarifgestaltung maßgeblich erweiterte und aktualisierte Deckungskonzepte.

„Auch bewährte Produkte wie unsere Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung kommen regelmäßig auf den Prüfstand und werden an aktuelle Anforderungen angepasst“, erklärt Marion Mahlstedt, Leiterin Produktmanagement Firmen Haftpflicht bei HDI.

Neue Leistungen in der Vermögensschaden-Haftpflicht

Für einen zeitgemäßen und risikogerechten Versicherungsschutz, hat HDI zusätzliche Leistungen und Deckungserweiterungen in die Vermögensschaden-Haftpflicht integriert. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Mitversicherung öffentlich-rechtlicher Ansprüche.
  • Einschluss der Tätigkeit als bevollmächtigter Vertreter bei der Vornahme von Rechtsgeschäften im Immobiliarbereich.
  • Erweiterung des Kostenschutzes im Rahmen der Deckung. Kostenschutz gilt jetzt auch für Gerichts- und Anwaltskosten bei einstweiligen Verfügungen und Unterlassungsklagen gegen den Versicherungsnehmer.

Auch die Prämienberechnung ist neu - sie findet nun auf Umsatzbasis statt. Die Verwaltung von maximal 50 privat genutzten Wohneinheiten ist prämienfrei mitversichert.

Quelle: HDI