Gehaltsrechner 2013 - Nettolohnrechner auch für die eigene Homepage

Mit dem Gehaltsrechner von Versicherungsbote können Arbeitnehmer schnell und unkompliziert ihren Nettobezug auf Basis ihres monatlichen Bruttogehalts ausrechnen. Auch im Jahre 2013 habe sich die Netto-Einkommen wieder verändert. Dabei ist der Unterschied keineswegs für alle gleich, einige bekommen mehr, andere weniger. Homepage-Betreiber können den Butto-Netto-Rechner auch auf die eigene Webseite einbinden.

Für die Unterschiedliche Entwicklung des Netto-Gehaltes gibt es mehrere Faktoren. So werden jährlich Beitragsbemessungsgrenzen bei den Sozialversicherungen angehoben. Damit will man der allgemeinem Lohnsteigerung und Inflation entgegenwirken. Für Besserverdienende, die diese Grenzen schon überschritten haben, bedeutet das stets weniger Netto vom Brutto.

Sozialversicherungsgrößen 2013

Bei der Krankenversicherung ist die Grenze jetzt bei 3.937,50 Euro, 2012 war sie noch bei 3.825 Euro. Alles darüber hinaus führt bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu höheren Abgaben. Die Grenzen für Renten- und Arbeitslosenversicherungen sind in Ost und West immer noch unterschiedlich. In den neuen Bundesländern stiege sie von 4.800 Euro auf 4.900 Euro und in den alten Bundesländern von 5.600 Euro auf 5.800 Euro.

Grundfreibetrag

Auch die Lohnsteuertabelle selbst hat sich geändert. Die Lohnsteuertabelle ist die Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer. So wurde der Grundfreibetrag, das ist die Grenze ab der überhaupt Lohnsteuer berechnet wird, im Jahr 2013 auf 8.130 Euro angehoben. Für Geringverdiener macht sich das besonders positiv bemerkbar, da so entweder gar keine oder deutlich weniger Steuer zu zahlen ist.

Gesetz zum Abbau der kalten Progression

Ebenfalls berücksichtigt wurde das Gesetz zum Abbau der kalten Progression. Hier soll die Benachteiligung der Arbeitnehmer mit Einkommen beseitigt werden, deren Verdienst zwischen Gering- und Gutverdiener liegt, denn hier steigt die Lohnsteuer mit steigendem Gehalt unverhältnismäßig schnell an. Das Gesetzt wurde am 29.März 2012 vom Bundestag beschlossen.

Der Gehaltsrechner 2013 kann einfach über die Homepage des Versicherungsboten genutzt werden und ist über folgenden Link erreichbar:

http://www.versicherungsbote.de/rechner.nettolohnrechner.html

Für Webmaster hat der Versicherungsbote ein besonderes Angebot. Der Gehaltsrechner kann kostenfrei auf die eigene Homepage eingebunden werden. Die Anleitung und den Quellcode gibt es auf der folgenden Seite:

http://www.versicherungsbote.de/service.nettolohnrechner.html

Der Nettolohnrechner wurde in Zusammenarbeit mit dem Leipziger Softwarehaus Inveda.net entwickelt. Versicherungsmakler, die bereits das Angebot einer Maklerhomepage bei der Inveda.net nutzen, können den Nettolohnrechner einfach als Baustein aktivieren. Weitere Informationen zur Maklerhomepage gibt es hier:

http://www.inveda.net/web.html