Sozialversicherung 2013 - Rente mit 67 - Kurzarbeitergeld - Winterbeschäftigungsumlage

Quelle: ©-hakusan- / istockphoto.com

Neuer Schwerbehindertenausweis

Ab 1. Januar 2013 kann der neue Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Er hat nun die Größe von Führerschein oder Bankkarte und soll damit benutzerfreundlicher werden. Blinde Menschen können ihren neuen Ausweis an der Buchstabenfolge sch-b-a in Braille-Schrift erkennen. Ein Hinweis auf die Schwerbehinderung ist auch in englischer Sprache enthalten. Den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland eigenständig fest. Spätestens ab dem 1. Januar 2015 werden nur noch die neuen Ausweise ausgestellt. Die alten Ausweise bleiben weiterhin gültig. Alle Nachteilsausgleiche können auch weiter mit dem alten Ausweis in Anspruch genommen werden.

Anpassung der Eigenbeteiligung im öffentlichen Personenverkehr

Zum 1. Januar 2013 wird die seit 1984 unveränderte Eigenbeteiligung für die Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr von monatlich fünf auf sechs € angehoben (jährlich 72 €, halbjährlich 36 €). Einkommensschwache (insbesondere Grundsicherungsempfänger) sowie blinde und hilflose Menschen sind von der Eigenbeteiligung weiterhin befreit.