"Exklusiv"-Baustein: Verzicht auf Mitwirkungsanteil

Zum 01. April bringt die VHV ein neues Unfallversicherungsprodukt auf den Markt. Vorgesehen ist ein Grundtarif ("Klassik-Garant"), der mit den Bausteinen "Exklusiv" und "Easy Care" ergänzt werden kann. Besonderes wichtig: Im Baustein "Exklusiv" verzichtet die VHV auf den "Mitwirkunganteil".


„In der Unfallversicherung spielt die Leistung mit Abstand die wichtigste Rolle. Die Kernanforderungen der Vermittler an innovative Unfallprodukte sind neben einer verbesserten Gliedertaxe vor allem die Sofortleistungen, Bergungskosten und die Leistungen, wenn eine kosmetische Operation notwendig ist. All das haben wir berücksichtigt. Und vieles mehr“, erläutert Per-Johan Horgby, Privatkundenvorstand der VHV.

Die Haftungsfalle "Mitwirkungsanteil"

Neue Wege geht die VHV beim so genannten „Mitwirkungsanteil“ im Baustein "Exklusiv".
Als - nach eigenen Angaben - einziger Versicherer in Deutschland verzichtet die VHV auf die Anrechnung eines Mitwirkungsanteils bei einem Unfall. „Damit tun wir unseren Kunden einen großen Gefallen“, erklärt Horgby. „Viele Unfallansprüche werden nämlich von den Versicherern reduziert, wenn eine Erkrankung daran mitgewirkt hat, dass die Unfallfolgen höher sind als ohne diese Erkrankung. Dann leistet die Unfallversicherung nur partiell. Ich kann nur jedem unabhängigen Vermittler empfehlen, das Mitwirkungsprinzip mit dem Kunden in der Beratung sorgfältig durchzugehen – und zu dokumentieren.“

Die neue Unfallversicherung ist so konzipiert, dass sie für alle Zielgruppen passt, vom Kind, über Menschen in der Erwerbs- und Familienphase bis hin zu dem wachsenden Anteil der Senioren.

Mit dem neuen Angebot in der Unfallsparte setzt die VHV ihre Produktstrategie im Privatkundengeschäft konsequent fort, die sie 2007 mit der Kfz-Sparte begonnen und auch in der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung bereits umgesetzt hat.

Beispiele für die Leistungen der neuen Unfallversicherung "Klassik Garant":
  • Mitwirkungsanteil: Die VHV verzichtet auf die Anrechnung eines Mitwirkungsanteils im Baustein "Exklusiv".
  • Sofortleistungen: Schwerverletzte erhalten eine Sofortleistung bis 10.000 Euro. Bergungskosten sind bis 30.000 Euro versichert, im "Exklusiv"-Baustein sogar bis 1 Million Euro.
  • Erweiterung des Unfallbegriffes: Bewusstseinsstörungen durch Herzinfarkt, Schlaganfall, Alkohol und Medikamente gelten als Unfall. Das Einatmen von Gasen oder Dämpfen ebenfalls und die VHV zahlt auch, wenn der Unfall bei der Rettung von Menschen, Sachen und Tieren passiert oder durch Übermüdung. Tauchtypische Gesundheitsschäden und die erforderliche Behandlung in einer Dekompressionskammer sind ebenso berücksichtigt wie Infektionen inklusive Zeckenstich.
  • Eigenbewegungen: Im Baustein "Exklusiv" sind auch Bauch- oder Unterleibsbrüche sowie Schädigungen an der Wirbelsäule oder an Gliedmaßen versichert, die durch Eigenbewegungen verursacht wurden.
  • Kosmetische Operationen inklusive Zahnersatz aller natürlichen Zähne.
  • Verbesserte Infektionsklausel: Die Meldefrist gilt erst ab Feststellung einer Invalidität durch einen Arzt, nicht schon ab Ausbruch der Krankheit.

Baustein "Easy Care": Die Hilfs-Dienstleistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit werden nicht nur vermittelt, sondern bezahlt. Die Grundpflege wie Waschen, Anziehen, etc. ist auf einen Zeitraum von 6 Wochen verlängert. Dienstleister ist der Malteser Hilfsdienst.

Das neue Unfallprodukt enthält die Leistungs-Update-Garantie der VHV, d.h. die Kunden profitieren automatisch von zukünftigen Leistungsverbesserungen – ohne Mehrkosten.

VHV