Finanztest würdigt Fahrerversicherung als "sinnvoll"

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Ein Vorteil der Fahrerversicherung ist sicherlich, dass unabhängig vom Bestehen einer zusätzlichen privaten Unfall-, Lebens-, oder Berufsunfähigkeitsversicherung, keine Verrechnung erfolgt. Der Kunde kann somit aus verschiedenen Verträgen Mehrfachleistungen in Anspruch nehmen. Sehr wohl angerechnet werden jedoch Zahlungen von Sozialversicherungsträgern (z.B. Krankenkasse) und von Berufsgenossenschaften. Erhält der verletzte Fahrer bereits eine finanzielle Entschädigung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers oder aus dessen Privat-Haftpflichtversicherung, so muss er sich diese Leistungen ebenfalls anrechnen lassen.
Dennoch kann die Fahrerversicherung in solchen Fällen Hilfestellung leisten. Zum Beispiel dann, wenn die Haftung bei einem Unfall nicht zügig geklärt werden kann oder der Kunde keine Kostenübernahme für eine Kurbehandlung von seiner Krankenkasse erhält.
Die Fahrerversicherung tritt dann mit den Kosten in Vorleistung. Der Kunde spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern bares Geld und eventuell sogar einen langwierigen Rechtsstreit. Zu einer Rückstufung, also einer Vertragsbelastung, führt die Inanspruchnahme der Fahrerversicherung nicht.

Von der Summen- zur Schadenversicherung

Die heutige Form der Fahrerversicherung ist aus der Kfz-Unfallversichrung hervorgegangen. Die aktuelle Fahrerversicherung greift in der Regel nur während der Autofahrt, während die „alte" Kfz-Unfallversicherung auch zum Beispiel beim Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen Schutz bot. Hier haben die Gesellschaften den Umfang des Versicherungsschutzes deutlich eingeengt.
Bemerkenswert, dass den Marktbeobachtern von „Finanztest" diese Einschränkung nicht aufgefallen ist. Aus Verbrauchersicht ist diese Änderung nämlich ganz und gar nicht kundenfreundlich.
Der größte Unterschied zwischen „alter" und „neuer" Kfz-Unfallversicherung ist die Versicherungsart. Der alten Kfz-Unfallversicherung lag die Summenversicherung zugrunde: Die Höhe der Entschädigungsleistung für Invalidität und Tod war von Anfang an fest vereinbart. Bei den aktuellen Tarifen hängt die Höhe des Schadensersatzes vom konkreten Schadenfall ab.