Einmalige Vermögensabgabe zur Bewältigung von Kosten der Finanzkrise verfassungsgemäß

\"Einmalig\" bedeutet nur, dass Höhe und Umfang der Zahlungen einmal verbindlich festgesetzt werden müssen, erläutert Wieland. Die Zahlungen können dann durchaus über einen längeren Zeitraum in Raten erfolgen, so wie es beim Lastenausgleich war.

Zudem hat Wieland geprüft, ob weitere Ereignisse, die großen öffentlichen Finanzbedarf nach sich ziehen, Vermögensabgaben legitimieren könnten. Im Falle der Energiewende lautet sein Urteil Ja, weil es ich hier um einen einmaligen außerordentlichen Finanzbedarf handelt. Die Bekämpfung des allgemeineren Phänomen Klimawandels sei hingegen eine Daueraufgabe, \"die aus dem regulären Steueraufkommen gedeckt werden muss\".