In Führungspositionen verdienen Frauen ein Fünftel weniger

Der Aufstieg in deutsche Führungsetagen gelingt Frauen wesentlich seltener als Männern. Und wenn doch, verdienen sie im Schnitt gut 1000 Euro weniger als ihre männlichen Kollegen. Der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied in der Privatwirtschaft („Gender Pay Gap“), so zeigen Berechnungen des DIW Berlin auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), lag im Jahr 2010 bei rund einem Fünftel.

Vollzeitbeschäftigte Frauen in Führungspositionen verdienten demnach im Mittel rund 3860 Euro monatlich, Männer hingegen rund 4900 Euro. „Die sehr gut bezahlten Führungspositionen sind überwiegend mit Männern besetzt. Mehr Frauen in diesen Führungspositionen können auch zur Verringerung des Verdienstunterschieds beitragen“, sagt Elke Holst, DIW-Forschungsdirektorin für Gender Studies.

Im Vergleich zu 2001 hat sich der Verdienstunterschied in Führungspositionen jedoch reduziert: Damals lag der Gender Pay Gap von vollzeitbeschäftigten Führungskräften in der Privatwirtschaft bei 30 Prozent. Während der Verdienst der Männer seit 2001 im Schnitt um 600 Euro gestiegen ist, verdienen Frauen mittlerweile rund 800 Euro mehr. „Trotz dieser positiven Entwicklung bleibt ein erhebliches Verdienstgefälle zwischen Männern und Frauen in Führungspositionen bestehen und das, obwohl Frauen bei den formalen Qualifikationen den Männern nicht nachstehen. Eine größere Transparenz, etwa durch Offenlegung der Verdienste, könnte helfen, diesen Missstand zu reduzieren“, so DIW-Gender-Ökonomin Elke Holst.

Definition von Führungskräften 
Die Angaben basieren auf Berechnungen mit dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP). Abhängig Beschäftigte umfassen Angestellte, Arbeiter/-innen und Beamt/-innen ab 18 Jahre. Der Begriff Führungspositionen wird hier breit definiert: Als Beschäftigte in Führungspositionen zählen Beamt/-innen im höheren Dienst, Angestellte in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst in Funktionen mit umfassenden Führungsaufgaben (zum Beispiel Direktorinnen/Direktoren, Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer und Vorstände größerer Betriebe und Verbände), sonstigen Leitungsfunktionen oder hochqualifizierten Tätigkeiten (zum Beispiel Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter, wissenschaftliche Angestellte, Ingenieurinnen/Ingenieure).