Aufweichung des Provisionsabgabeverbots - Was sagen die anderen?

AfW: Provisionsabgabe war behördlich sanktionierte Wettbewerbsverzerrung

Der Bundesverband für Finanzdienstleistung (AfW) befürwortet dagegen die Entwicklung zur Aufhebung des Provisonsbgabeverbotes: Es verstoße gegen Europarecht, Wettbewerbsrecht und den Bestimmtheitsgrundsatz. Außerdem habe es einer Liberalisierung bei den Vergütungsmodellen im Weg gestanden, so der Verband. Bisher würde man die Pflicht der Versicherungsgesellschaften zur alternativen Bereitstellung von Honorartarifen vermissen, daher müsse es den Versicherungsvermittlern auch möglich sein, dem Kunden eigenständig die Tarife weitestgehend zu nettoisieren. Ohne das Abgabeverbot der Provision könnten Vermittler für ihre Leistungen unabhängig vergütet werden.

„Provisionsabgabe wurde im Großkunden- oder Industriebereich bereits regelmäßig gelebt! Last but not least war das Provisionsabgabeverbots zuletzt eine behördlich sanktionierte Wettbewerbsverzerrung. Der Kaffeeröster und frühere Versicherungsvermittler Tchibo konnte ungehindert und bei Kenntnis der BaFin über Monate hinweg eine elektrische Zahnbürste für den Abschluss einer Versicherung ausloben. Einem Makler wurde das von der BaFin ausdrücklich verboten. Große Versicherungen gingen mit Pay-Back-Punkten oder Ikea-Gutscheinen auf Kundenfang. Die Kleinen hing man, die Großen ließ man laufen!“ argumentiert Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

Stornohaftungszeit in Kombination mit Provisionsabgabe birgt hohes finanzielles Risiko

Matthias Helberg, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM), wies gegenüber Versicherungsbote.de auf den Zusammenhang von Provisionsabgabe und Stornohaftungszeit hin: „In der Folge führt die Provisionsabgabe zu einem höheren finanziellen Risiko der Vermittlerbetriebe, die sie gewähren. Schließlich greift ab dem 1. April 2012 die fünfjährige Provisions- bzw. Courtagehaftung. Damit werden Provision und Courtrage zu einem Darlehen, dass diese Vermittlervertriebe teilweise verschenken. Wovon wollen sie dann das Darlehen tilgen, falls der Kunde seinen Vertrag keine fünf Jahre durchhält?“ Abschlussprovisionen bzw. -courtagen, welche die Versicherer derzeit diskontiert zahlen, könnten dann der Vergangenheit angehören, so Helberg.

Für kleine Vermittlerbetriebe könnte genau das damit verbundene finanzielle Risiko ein wirtschaftliches Problem darstellen: Nicht jeder Versicherungsmakler wäre in der Lage, Beträge an den Kunden abzugeben.