Psychisch krankem Mieter zu Recht die Wohnung gekündigt

Randaliert ein Mieter permanent auf dem Flur herum, hämmert vor allem nachts gegen die Türen und Wände der Mitbewohner und kann auch nicht von der mehrfach herbeigerufenen Polizei zur Raison gebracht werden, darf der Hausbesitzer ihm schließlich kündigen. Selbst dann, wenn der Mann psychisch krank ist und sich deshalb immer wieder in stationäre Behandlung begeben musste. Das hat das Landgericht Heidelberg entschieden (Az. 5 S 119/10).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, konnten eine Maklerin und ihre Mietinteressentin bei einer Hausbesichtigung vor dem schreiend auf sie zustürzenden Kranken nur noch in den Fahrstuhl flüchten und über den dortigen Notruf die Polizei zur ihrer Befreiung herbeirufen. Damit hat der Mann das Fass endgültig zum Überlaufen gebracht. "Der Betroffene ist auf Grund seiner psychischen Erkrankung zwar schützens- und unterstützenswert - doch das ist Sache des staatlichen Gemeinwesens", erklärt Rechtsanwalt Bernd Beder (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die Heidelberger Gerichtsentscheidung zur Räumung und Herausgabe seiner 1-Zimmer-Mietwohnung.

Die aus der Erkrankung resultierenden Probleme dürfen nicht zu Lasten einzelner wie der Wohnungsnachbarn und des Vermieters gelöst werden. Schließlich hätten einige der sich inzwischen erheblich bedroht fühlenden Bewohner bereits ihre Miete gemindert und andere sogar die fristlose Kündigung erklärt, nachdem der Wüterich den Feuerlöscher versteckt und dann mit brennenden Kerzen hantiert hatte. Zumal ein Mietverhältnis bei ständigen Hausfriedensstörungen jederzeit außerordentlich gekündigt werden kann, wobei der Kündigungstatbestand dabei verschuldungsunabhängig ist.