Beitragsschutz für Basis-Rente

Für die Basis-Renten-Produkte bietet die "Versicherungskammer Bayern" nun Singles, unverheirateten Paaren und Verwitweten im Falle ihres Todes einen "BeitragsSchutz" in Form einer separaten Risikolebensversicherung an. Durchgehend für Ansparphase und den Rentenbezug sollen Begünstigte für die Kapitalleistung frei bestimmt werden können.


Der Staat fördert die private Vorsorge durch Steuervergünstigungen, beispielsweise bei der Basis-Rente (Rürup-Rente). Aufgrund gesetzlicher Vorschriften kann der Versicherte im Falle seines Todes nur den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder als Begünstigte einsetzen.
Die "Versicherungskammer Bayern" ermöglicht nun Singles, unverheirateten Paaren und Verwitweten im Falle ihres Todes mit dem BeitragsSchutz, einer separaten Risikolebensversicherung, die Begünstigten für die Kapitalleistung frei zu bestimmen. Und zwar durchgehend für die Ansparphase und den Rentenbezug.

Gesundheitsprüfung nicht notwendig

Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, muss normalerweise seine Gesundheit gegenüber dem Versicherer bestätigen. Beim BeitragsSchutz ist eine Gesundheitsprüfung nicht notwendig, wenn der Versicherte jährlich bis zu 4.000 Euro oder einmalig bis zu 20.000 Euro in die Basis-Rente einbezahlt.

Fondsgebundene BasisRente Invest

Neben der BasisRente bietet die "Versicherungskammer Bayern" auch die BasisRente Invest, eine fondsgebundene Rentenversicherung, bei der die Kunden aus 20 renommierten Investment – und Dachfonds auswählen und kombinieren können.
Eine Änderung der Fondsauswahl ist jederzeit möglich und einmal pro Jahr kostenlos. Auch die BasisRente Invest kann mit dem BeitragsSchutz ergänzt werden.

Steuervorteile nutzen

Für die staatliche Förderung der BasisRente gilt: In diesem Jahr können 70 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Anteil auf 100 Prozent.