Produktlinie überarbeitet

Die "WWK" hat mit Wirkung zum 01. Juli 2010 die AVB und die Bedingungen für die Nachversicherung für alle Tarife der Produktlinie "BioRisk" überarbeitet. Die Anpassungen gelten bei Vertragsangelegenheiten und der Leistungsregulierung auch für Bestandskunden.


Neben den erfolgten AVB-Verbesserungen, wie beispielsweise der Klarstellung der zumutbaren Einkommenseinbuße auf 20 Prozent oder der Aufnahme einer Infektionsklausel für Humanmediziner, erfolgten bei den besonderen Bedingungen für die Nachversicherung folgende Änderungen:
  • Erweiterung der auslösenden Ereignisse
  • Anpassung der Nachversicherungshöhen und -fristen
  • Nachversicherung auch für Personen mit Annahme unter Erschwerung