Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte vorgelegt

Zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung (zum 01. Juli 2010) hat das Bundeskabinett den Entwurf einer Verordnung beschlossen und dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt.


Mit der Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte werden die ab dem 1. Juli 2010 geltenden aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Ausgleichsbedarf und der Ausgleichsbedarf (Ost) sowie die allgemeinen Rentenwerte in der Altersicherung der Landwirte entsprechend den gesetzlichen Vorschriften neu festgesetzt.

Darüber hinaus werden die Mindest- und Höchstbeträge des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Anpassungsfaktor für die zum 1. Juli 2010 anzupassenden Geldleistungen bestimmt.

Aktuelle Rentenwerte:
Die Beträge für die aktuellen Rentenwerte bleiben zum 1. Juli 2010 unverändert. Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 27,20 Euro, der aktuelle Rentenwert (Ost) 24,13 Euro.
Die Festsetzung der neuen aktuellen Rentenwerte ergibt sich nach geltendem Recht aus dem Zusammenwirken der Rentenanpassungsformel und der Schutzklausel.
Für die Bestimmung der zum 1. Juli 2010 maßgebenden aktuellen Rentenwerte ist die rentenanpassungsrelevante Lohnentwicklung des Jahres 2009, die von den Auswirkungen der Wirtschaftskrise im letzten Jahr geprägt ist, zugrunde zu legen. In den alten Bundesländern war 2009 ein Rückgang der anpassungsrelevanten Löhne in Höhe von -0,96 %, in den neuen Bundesländern eine leichte anpassungsrelevante Lohnsteigerung in Höhe von +0,61 % zu verzeichnen.

Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung lag im Jahr 2009 unverändert bei 19,9 %, der Altersvorsorgeanteil (sogenannte "Riester-Treppe") erhöht sich um 0,5 % und dämpft damit die diesjährige Anpassung rechnerisch um rd. 0,64 Prozentpunkte.
Der Nachhaltigkeitsfaktor, der die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Leistungsbeziehern und Beitragszahlern auf die Rentenanpassung überträgt, wirkt in diesem Jahr mit rd. 0,51 Prozentpunkten ebenfalls anpassungsdämpfend.
Ohne Rentengarantie hätte sich zum 1. Juli 2010 ein neuer aktueller Rentenwert von 26,63 Euro ergeben. Er würde sich damit um 0,57 Euro gegenüber dem bisherigen aktuellen Rentenwert verringern. Der neue aktuelle Rentenwert (Ost) beliefe sich rechnerisch auf 24,00 Euro. Er würde sich damit gegenüber dem bisherigen aktuellen Rentenwert (Ost) um 0,13 Euro verringern.
Die Schutzklausel verhindert jedoch, dass die neuen aktuellen Rentenwerte geringer ausfallen als die bis zum 30. Juni 2010 geltenden aktuellen Rentenwerte. Durch die Anwendung der Schutzklausel bei der diesjährigen Rentenanpassung erhöht sich der Ausgleichsbedarf aufgrund unterbliebener Rentenminderungen. Ab dem 1. Juli 2010 beträgt der Ausgleichsbedarf 3,81 % in den alten Ländern (bisher 1,75 %) und 1,83 % in den neuen Ländern (bisher 1,30 %).
Der Ausgleichsbedarf wird in den kommenden Jahren dadurch abgebaut, dass positive Rentenanpassungen ab dem Jahr 2011 halbiert werden.

Allgemeine Rentenwerte in der Altersicherung der Landwirte:
Der allgemeine Rentenwert und der allgemeine Rentenwert (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte verändern sich zum 1. Juli 2010 in dem Maße, in dem sich der aktuelle Rentenwert bzw. der aktuelle Rentenwert (Ost) in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert.
Der allgemeine Rentenwert ab dem 1. Juli 2010 beträgt daher 12,56 Euro, der neue allgemeine Rentenwert (Ost) beläuft sich auf 11,14 Euro.

Unfallversicherung:
Die Anpassung der aktuellen Rentenwerte wird auf die laufenden Geldleistungen und das Pflegegeld der Unfallversicherung übertragen. Der Anpassungsfaktor beträgt zum 1. Juli 2010 in den alten und in den neuen Bundesländern 1,0000, d. h. die laufenden Geldleistungen und das Pflegegeld in der Unfallversicherung bestehen in unveränderter Höhe weiter.
Das Pflegegeld der Unfallversicherung beträgt folglich in den alten Ländern zwischen 307 Euro und 1.228 Euro monatlich, in den neuen Ländern zwischen 269 Euro und 1.075 Euro monatlich.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales