BaFin veröffentlicht Beschwerdestatistiken

Seit 1995 ist das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen verpflichtet, Statistiken - z.B. eine unternehmensindividualisierte Beschwerdestatistik - zu veröffentlichen. Das Amt ging in der BaFin auf, die dieser Pflicht nachkommt.


Auf ihrer Internetseite veröffentlichte die BaFin:

Beschwerdestatistik

Statistiken über Stand und Entwicklung der Erstversicherer

Lage der Rückversicherer

Wahrscheinlichkeitstafeln der privaten Krankenversicherung

Kapitalanlagen der Versicherungen