Versicherungsvermittlung gehört in professionelle Hände

Das im Zuge der Finanzkrise schwindende Vertrauen der Kunden in den Finanzdienstleistungssektor bereitet auch den Versicherungsvermittlern zunehmend Sorge. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) befürchtet eine Übertragung des Negativbildes von Bankberatern auf Versicherungsvermittler.


Einer "Handelsblatt"-Umfrage zufolge, haben Beschwerden von Bankkunden über die Berater seit 2007 um 80 Prozent zugenommen. Auch bei den Volks- und Raiffeisenbanken sieht es nicht viel besser aus: Hier nahmen die Beschwerden um 26 Prozent zu.
Diese Entwicklung bereitet dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Sorgen. Denn bei vielen Banken gehöre es inzwischen zum Geschäftsmodell, neben den klassischen Finanzgeschäften auch Versicherungen zu vermitteln.
Beispielsweise würden Kredite oft nur bei gleichzeitigem Abschluss einer entsprechenden Versicherung genehmigt.

„Wenn die Zufriedenheit von Bankkunden so stark abnimmt, fürchten wir, dass Versicherungsvermittler mit in diesen Abwärtssog hineingezogen werden“, sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Angesichts der Finanzkrise forderte der BVK schon auf seiner Jahreshauptversammlung im Mai letzten Jahres den Gesetzgeber auf, die Wettbewerbsvorteile der Banken zu beseitigen, wie sie durch die Kopplung von Finanz- und Versicherungsgeschäften entstehen. Der BVK schlug vor, für eine ebenso hohe Ausbildungs- und Beratungsqualität in der Finanzdienstleistungsbranche zu sorgen, wie sie durch das Versicherungsvermittlerrecht existiert: „Wir treten dafür ein, dass die Qualifikation aller Finanzdienstleistungsvermittler in gleicher Weise gesetzlich abgesichert wird, wie dies bereits durch die Novellierung des Versicherungsvermittlerrechts erreicht wurde“, betont Michael H. Heinz.

Das Vermittlerrecht schreibt eine qualifizierte und strukturierte Beratung in Versicherungsangelegenheiten vor. Für Versicherungsvertreter ebenso wie für Versicherungsmakler gelten strenge gesetzliche Regelungen, die z.B. in der Versicherungsvermittlungsverordnung und dem Versicherungsvertragsgesetz zwingend vorgeschrieben sind.
Diese sehen neben dem Abschluss einer obligatorischen Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung strenge Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten vor.

„Die eklatante Zunahme von Kundenbeschwerden allein bei den Privatbanken bestätigt uns in unserer Auffassung, dass in der Finanzdienstleistungsbranche dringend nachgebessert werden muss“, sagt der BVK-Präsident. „Vor allem gehört die Vermittlung von Versicherungen in professionelle Hände. Schließlich steht eines der höchsten Güter für den Versicherungsabschluss, nämlich das Kundenvertrauen, auf dem Spiel. “

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute