Beratungsansatz: Steuern sparen durch bAV

Ab dem 01. Januar 2010 werden Arbeitszeitkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände von Aktien-Gesellschaften steuerlich nicht mehr anerkannt. Die Deutsche Unterstützungskasse e.V. rät den Betroffenen deshalb, auslaufende Zeitwertkonten in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu überführen.


Seit dem 01. Januar 2009 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ (Flexi-II) in Kraft.
Darin ist u.a. festgelegt, dass bereits die Gutschrift des künftig fälligen Arbeitslohns auf dem Zeitwertkonto eine Besteuerung auslöst.

Die steuerliche Behandlung von Zeitwertkonten wurde vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) zuletzt in einem Schreiben vom 17. Juni 2009 geklärt, darin auch die im Flexi-II-Gesetz geforderte Werterhaltungsgarantie.
Dazu führte das BMF aus, dass Zeitwertkonten künftig steuerlich nur noch dann anerkannt werden, wenn zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Wertguthabens die dem Zeitwertkonto zugeführten Brutto-Arbeitslöhne im steuerlichen Sinn vorhanden sind („Zeitwertkontengarantie“).

Geschäftsführende Gesellschafter, die noch in diesem Jahr auslaufende Zeitwertkonten in eine bAV überführen, müssen die neue Regelung der Werterhaltungsgarantie noch nicht beachten, auch wenn der Guthabenwert nicht den zugeführten Beiträgen entspricht.
Darauf weist Christian Willms hin, Vorstand der Deutschen Unterstützungskasse. Sobald die Zeitwertkonten in eine bAV überführt werden, ist der Beitragserhalt künftig gesichert. „Für kompetente Berater ergeben sich daraus hervorragende vertriebliche Ansatzpunkte“, sagt Willms.

Die auslaufenden Zeitwertkonten können im Rahmen des Tantiemenmodells der Deutschen Unterstützungskasse in eine wertgleiche betriebliche Versorgungsleistung umgewandelt werden.
Diese wird als beitragsorientierte Leistungszusage mit einer Rückdeckungsversicherung bis zum Rentenbeginn des Mitarbeiters ausfinanziert. Bereits im Jahr 2007 hat die Deutsche Unterstützungskasse das Tantiemenmodell als bilanzneutrale Alternative zur Pensionszusage aus Einmalbeiträgen entwickelt, um für leitende Angestellte und Führungskräfte eine geeignete Vorsorgelösung zu schaffen, bei der sie Sonder- und Einmalzahlungen steuer- und abgabenschonend in die eigene Altersvorsorge investieren können.

Willms: „Makler beraten nach dem Tantiemenmodell seit nunmehr knapp zwei Jahren. Unternehmen, denen diese Vorsorgelösung bisher angeboten wurde, schätzen daran, dass keine Rückstellungen in der Steuerbilanz gebildet werden müssen.“ Die Aufwendungen des Arbeitgebers stellen in unbegrenzter Höhe steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Auch von der Verwaltung sind die Unternehmen entlastet, da sie diese an die Unterstützungskasse abgeben.

Deutsche Unterstützungskasse