Wachstum per Gesetz?

Das Bundeskabinett hat heute mit der Billigung einer Formulierungshilfe des Bundesministeriums der Finanzen das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums auf den Weg gebracht. Die Folgen der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland sind noch nicht überwunden.


Die Folgen der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland sind noch nicht überwunden.
In dieser Situation will die neue Bundesregierung mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz neue Impulse für einen stabilen und dynamischen Aufschwung setzen.

Insgesamt betrage das Entlastungsvolumen rund 8,5 Mrd. Euro teilte das Finanzministerium mit.

Mit dem steuerlichen Sofortprogramm sollen vor allem Familien entlastet werden.
Für jedes Kind werden die Kinderfreibeträge angehoben. Statt 6.024 Euro sollen sie ab dem Veranlagungszeitraum 2010 insgesamt bei 7.008 Euro liegen.
Zugleich wird das Kindergeld erhöht. Es steigt für jedes Kind um 20 Euro.
Für das erste und zweite Kind soll es damit statt 164 Euro 184 Euro geben, für das dritte 190 Euro, ab dem vierten Kind 215 Euro.

Auch für Erben sind Verbesserungen geplant. Ziel ist, eine geringere Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder zu erreichen. Vorgesehen ist ein neuer Steuertarif von 15 bis 43 Prozent. Verbessert werden sollen auch die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge.

Für die Wirtschaft sind weitere Änderungen geplant, vor allem Korrekturen bei der Unternehmensteuer.
Nicht nur Hoteliers und Gastronomen, sondern auch ihre Gäste sollen von einem niedrigeren Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen profitieren. Der Steuersatz wird auf sieben Prozent abgesenkt.
Für Unternehmer sollen Abschreibungsregeln geändert werden. Die Bundesregierung plant eine Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro. Schon im Jahr der Anschaffung können dadurch Unternehmer von steuerlichen Vorteilen durch die Abschreibung profitieren. Alternativ dazu soll es auch möglich sein, einen Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro einzurichten.

Die Zinsschranke wird abgemildert. Die Idee bei der Einführung der Zinsschranke war, das vor allem Konzerne, die in Deutschland Gewinne verbuchen, diese nicht einfach auf Tochtergesellschaften im Ausland verlagern können, um in Deutschland weniger oder keine Steuer zu zahlen. Die Regeln der Zinsschranke stellen krisenbedingt für viele kleine und mittlere Unternehmen ein Problem dar.
Deshalb wird unter anderem die Freigrenze von 1 Mio. Euro dauerhaft auf 3 Mio. Euro erhöht, um vor allem den Mittelstand zu entlasten.

Ein weiterer Baustein des Gesetzes ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Die Führungsrolle bei Technologien zur Energiegewinnung Deutschlands aus Wind, Sonne oder Wasser soll gesichert werden. Für modular aufgebaute Anlagen, die vor dem Jahr 2009 in Betrieb genommen wurden, soll so ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb ermöglicht werden.