Neue Wahltarife für freiwillig Versicherte

Wer als Selbstständiger freiwillig in die Gesetzliche Krankenkasse einzahlt, muss einen neuen Wahltarif abschließen oder in den Normaltarif wechseln, um seinen Anspruch auf Krankengeld zu erhalten.


Ursache hierfür ist das "Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" in dessen Folge alle Verträge zum 31. Juli 2009 aufgelöst werden.

Betroffen sind die seit Einführung der Gesundheitsreform abgeschlossenen Zusatzversicherungen. Die Alters-Staffelungen werden abgeschafft - sorgten diese doch für eine enorme Mehrbelastung für ältere Versicherte.

Selbstständigen bieten sich folgende Möglichkeiten:

1.
Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind und weder einen neuen Wahltarif abschließen wollen noch in den Normaltarif wechseln, verlieren ihren Anspruch auf Krankengeld.
Der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung ist jederzeit möglich.

2.
Wer einen alten Wahltarif abgeschlossen hat, kann bei seiner Krankenkasse einen formlosen Antrag auf Einstufung in den Normaltarif stellen. Diese Erklärung gilt rückwirkend und sichert lückenlosen Versicherungsschutz (ohne Karenzzeit)

3.
Im Unterschied zum Normaltarif können die Krankengelder bei den neuen Wahltarifen flexibler gestaltet werden. Der Versicherte kann nun auch ein Krankengeld vereinbaren, das höher oder niedriger als das gesetzliche ist.

Wie bei den alten Wahltarifen bindet sich der Versicherungsnehmer für mindestens drei Jahre an seine Kasse.

Achtung: Bei Neuabschluss eines Vertrags ist eine Karenzzeit von drei bis vier Monaten zu beobachten.

Wer einen alten Wahltarif abgeschlossen hat und einen neuen bis zum 30. September vereinbart, sichert sich lückenlosen Anspruch auf Krankengeld (ohne Wartezeit).

4.
Die Möglichkeiten 2 (Normaltarif) und 3 (Wahltarif) lassen sich auch kombinieren. Ab dem 43. Krankheitstag erhält man das gesetzliche Krankengeld (Normaltarif). Die Zeit davor kann man über einen Wahltarif absichern.