Die Frühstartrente stößt in der Branche grundsätzlich auf Zustimmung. Doch sowohl der AfW als auch der VOTUM-Verband sehen beim Referentenentwurf erheblichen Nachbesserungsbedarf. Im Mittelpunkt der Kritik stehen Beratung, Vergütung und die geplante Begrenzung auf einen einzigen Geburtsjahrgang.
Die Vermittlerverbände AfW Bundesverband Finanzdienstleistung und VOTUM haben auf den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente
(Frühstartrentengesetz – FrühStRG) geteilt reagiert. Zwar erhält die geplante Frühstartrente durchaus Rückenwind aus der Finanzdienstleistungsbranche. Im gleichen Atemzug gibt es aber auch deutliche Kritik am Referentenentwurf.
Im Kern eint beide Stellungnahmen die Sorge, dass die Frühstartrente in ihrer jetzigen Form ihr eigenes Ziel verfehlen könnte. Zwar soll das neue Fördermodell Finanzbildung stärken und den Einstieg in die private Altersvorsorge erleichtern. Nach Auffassung der Verbände wird jedoch ausgerechnet der Beratungsprozess, der für viele Familien ein wichtiger Bestandteil der Finanzbildung ist, an mehreren Stellen geschwächt.
Beratung soll Regelfall bleiben
Besonders kritisch bewertet der AfW die vorgesehene Ausnahme von den Beratungspflichten bei Standarddepot-Verträgen. Nach Auffassung des Verbandes sollte Beratung bei staatlich geförderter Altersvorsorge grundsätzlich der Regelfall bleiben. Das müsse unabhängig davon, ob eine Versicherungs- oder Investmentlösung gewählt wird, sein. Wer bewusst digital und ohne Beratung abschließen möchte, solle dies zwar weiterhin tun können. Dies müsse jedoch eine informierte Entscheidung sein.
„Ausgerechnet bei einer Altersvorsorgeentscheidung, die über Jahrzehnte wirkt, das Beratungsniveau pauschal abzusenken, wäre der falsche Weg“, erklärt AfW-Vorstand Norman Wirth. „Wer bewusst und informiert ohne Beratung abschließen möchte, soll das selbstverständlich digital tun können. Der Gesetzgeber sollte aber nicht den Eindruck erwecken, Beratung sei bei standardisierten oder kapitalmarktorientierten Altersvorsorgeprodukten grundsätzlich entbehrlich.“
Noch weiter geht der VOTUM-Verband. Dort wird argumentiert, dass Beratung selbst ein wesentlicher Bestandteil von Finanzbildung sei. Zur Begründung verweist der Verband auf eine aktuelle DIVA-Befragung, wonach beratene Menschen ihre Vorsorgemöglichkeiten deutlich besser verstehen als Nicht-Beratene. Ein Gesetz, das Finanzbildung zum Ziel habe, sollte deshalb diesen Bildungskanal stärken statt einschränken.
Kritik am vollständigen Kostenverbot
Ein weiterer Streitpunkt ist das vorgesehene Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten während der Minderjährigkeit. Beide Verbände halten den Ansatz für zu weitgehend. Der AfW verweist darauf, dass auch digitale Verträge Aufwand verursachen. Dies gilt etwa für Depoteröffnung, Identifizierung, Datenübermittlung, Förderverwaltung und laufende Betreuung. Innerhalb des ohnehin vorgesehenen Effektivkostendeckels müsse deshalb eine angemessene Vergütung für Beratung und Service möglich bleiben. Andernfalls drohe, dass private Anbieter entsprechende Produkte wirtschaftlich kaum anbieten können.
Auch VOTUM fordert eine differenzierte Lösung. Das Kostenverbot solle sich ausschließlich auf die staatliche Förderung von zehn Euro monatlich beziehen. Werden darüber hinaus freiwillige Eigenbeiträge der Eltern oder Großeltern eingezahlt, müsse eine vergütete Beratung weiterhin möglich bleiben. Andernfalls fehle Vermittlern der wirtschaftliche Anreiz, Familien beim langfristigen Vermögensaufbau zu begleiten.
Frühstartrente soll Teil einer durchgängigen Vorsorgelösung werden
Nach Auffassung des AfW darf die Frühstartrente nicht als isoliertes Kinderdepot ausgestaltet werden. Vielmehr müsse sie von Anfang an Teil der künftig geplanten privaten Altersvorsorge sein. Der Verband regt an, dass die staatliche Förderung auch in bereits bestehende Altersvorsorgedepots fließen kann, die Eltern schon kurz nach der Geburt eines Kindes eröffnet haben. Ein zusätzlicher Vertragsabschluss allein wegen der staatlichen Förderung würde die Vorsorgelandschaft unnötig verkomplizieren.
„Die Frühstartrente hat das Potenzial, deutlich mehr zu werden als eine staatliche Zahlung von zehn Euro im Monat. Im besten Fall entsteht daraus eine echte Vorsorgebiografie“, sagt Norman Wirth. Dafür brauche es „verständliche Informationen, erreichbare Beratung und wirtschaftlich tragfähige private Angebote. Ein Depot allein schafft noch keine Finanzbildung.“
Sorge vor einer Zweiklassenlösung
VOTUM warnt zudem vor einem unbeabsichtigten Nebeneffekt des Gesetzentwurfs. Sollten private Angebote wegen fehlender Wirtschaftlichkeit kaum verfügbar sein, könnten vor allem einkommensschwächere Familien dauerhaft in der kollektiven Anlage bei der Bundesbank verbleiben. Individuelle Verträge mit Beratung und freiwilligen Zuzahlungen würden dagegen überwiegend von finanzstärkeren Familien genutzt. Damit drohe ausgerechnet jene Bevölkerungsgruppe von Beratung und praktischer Kapitalmarkterfahrung ausgeschlossen zu werden, für die Finanzbildung den größten Mehrwert hätte. Die kollektive Anlage müsse deshalb Übergangslösung bleiben und dürfe nicht zum Regelfall werden.
Ein weiterer gemeinsamer Kritikpunkt betrifft den geplanten Start der Frühstartrente. Nach dem Referentenentwurf sollen zunächst nur Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 gefördert werden. In den Folgejahren käme jeweils nur ein weiterer Jahrgang hinzu. Sowohl AfW als auch VOTUM sprechen sich dafür aus, möglichst alle Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und unter 18 Jahren zeitnah einzubeziehen. VOTUM hält die geplante Einführung über zwölf Jahre für schwer nachvollziehbar und sieht darin eine unnötige Ungleichbehandlung der Jahrgänge. Auch der AfW fordert zumindest einen verbindlichen und kurzen gesetzlichen Aufholpfad, falls eine sofortige Einbeziehung aller Kinder aus Haushaltsgründen nicht möglich sein sollte.