Berufsunfähigkeitsversicherung: Ablehnungsgründe und Gerichtsverfahren

Nicht jede beantragte Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung wird anerkannt. Weshalb Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt werden, hat das Analysehaus Morgen & Morgen untersucht. Die beiden größten Gründe für abgelehnte Leistungen seien die ausbleibende Reaktion der Kunden auf Nachfragen vom Versicherer sowie die Nichterreichung des BU-Grades.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als eine der wichtigsten privaten Einkommensabsicherungen. Gleichzeitig hält sich hartnäckig die Sorge vieler Verbraucher, Versicherer würden sich im Leistungsfall vor einer Zahlung drücken. Tatsächlich ist die Leistungsprüfung komplex, denn eine Berufsunfähigkeit muss anhand der vertraglich vereinbarten Kriterien nachgewiesen werden. Aktuelle Auswertungen von Morgen & Morgen zeigen jedoch, dass die häufigsten Ablehnungsgründe keineswegs auf formalen Klauseln oder willkürlichen Entscheidungen beruhen. Vielmehr scheitern Leistungsanträge häufig daran, dass die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit nach den Vertragsbedingungen nicht erfüllt werden oder Versicherte den Leistungsprozess nicht bis zum Ende begleiten. Auch der Blick auf gerichtliche Verfahren zeichnet ein differenzierteres Bild, als es öffentliche Diskussionen häufig vermuten lassen.

Die größte Gruppe der nicht anerkannten Leistungsanträge entfällt auf Fälle, in denen die Kunden während der Leistungsprüfung nicht mehr reagieren. Nach den aktuellen Daten von Morgen & Morgen machen diese Fälle 40,61 Prozent aller Ablehnungen aus. Dahinter können unterschiedliche Ursachen stehen. Manche Antragsteller reichen angeforderte Unterlagen nicht nach, andere brechen das Verfahren aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen ab oder entscheiden sich bewusst gegen eine weitere Verfolgung ihres Leistungsantrags.

Der zweithäufigste Ablehnungsgrund betrifft den eigentlichen Kern der Leistungsprüfung. In 33,03 Prozent der Fälle wird der erforderliche Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 Prozent nicht erreicht. Dieser Wert ist in den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen die zentrale Leistungsvoraussetzung. Entscheidend ist dabei nicht, ob eine Krankheit diagnostiziert wurde, sondern ob die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft oder bereits seit mindestens sechs Monaten zu mindestens der Hälfte nicht mehr ausüben kann. Gerade bei psychischen Erkrankungen oder chronischen Schmerzen gestaltet sich diese Bewertung häufig besonders anspruchsvoll, da medizinische Befunde und berufliche Einschränkungen sorgfältig aufeinander abgestimmt werden müssen.

Weitere Ablehnungsgründe spielen zwar eine deutlich kleinere Rolle, sind für Vermittler und Kunden aber dennoch von erheblicher Bedeutung. In 8,46 Prozent der Fälle wird eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht festgestellt. Gemeint sind unvollständige oder falsche Angaben bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag. Werden relevante Erkrankungen verschwiegen oder unzutreffend beantwortet und hätten diese Informationen Einfluss auf die Annahmeentscheidung gehabt, kann dies auch Jahre nach Vertragsabschluss zu Problemen im Leistungsfall führen.

Mit 6,21 Prozent folgen Anfechtungen beziehungsweise Betrugsfälle. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen Versicherer vorsätzliche Täuschungen oder betrügerisches Verhalten feststellen. Die Quote ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken und macht deutlich, dass vorsätzlicher Versicherungsbetrug zwar vorkommt, im Verhältnis zur Gesamtzahl der Leistungsfälle aber eine vergleichsweise geringe Rolle spielt. Sonstige Gründe erreichen einen Anteil von 9,36 Prozent, während Ausschlussklauseln lediglich 1,81 Prozent aller Ablehnungen ausmachen. Noch seltener spielen Verweisungen eine Rolle. Lediglich 0,44 Prozent der Leistungsfälle werden aufgrund einer konkreten Verweisung und lediglich 0,08 Prozent wegen einer abstrakten Verweisung abgelehnt. Gerade der verschwindend geringe Anteil der abstrakten Verweisung verdeutlicht, wie stark moderne BU-Tarife inzwischen auf dieses frühere Konfliktthema verzichten.

Die Leistungsprüfung endet allerdings nicht immer mit einer endgültigen Entscheidung des Versicherers. Ein Teil der Streitfälle landet vor Gericht. Auch hier liefern die aktuellen Zahlen ein differenziertes Bild. Nach den Auswertungen von Morgen & Morgen enden 60,82 Prozent aller gerichtlichen Verfahren mit einem Vergleich zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Damit bleibt der Vergleich die mit Abstand häufigste Form der Streitbeilegung. Zwar ist dieser Anteil gegenüber den beiden Vorjahren leicht gesunken, nachdem er zuvor knapp 64 Prozent erreicht hatte, dennoch wird deutlich, dass beide Seiten häufig eine außergerichtliche oder gerichtliche Einigung einem vollständigen Urteil vorziehen.

Kommt es tatsächlich zu einem Urteil, fallen die Ergebnisse keineswegs einseitig aus. Nach den aktuellen Daten gewinnen Versicherer 23,52 Prozent der Prozesse vollständig. Laut Morgen & Morgen zeigt dies, dass ein erheblicher Teil der Leistungsablehnungen rechtlich Bestand hat und die Versicherer im Sinne des Versichertenkollektivs handeln. Gleichzeitig verlieren die Versicherer 10,38 Prozent der Verfahren. In diesen Fällen kommen Gerichte zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Leistung vorliegen oder die Ablehnung nicht ausreichend begründet war. Weitere 5,28 Prozent der Verfahren enden damit, dass Kläger ihre Klage im Laufe des Prozesses zurückziehen.

Für Vermittler ergeben sich aus diesen Zahlen wichtige Erkenntnisse. Die größte Gefahr für einen späteren Konflikt entsteht häufig nicht erst im Leistungsfall, sondern bereits beim Abschluss des Vertrags. Unvollständige Gesundheitsangaben können Jahre später erhebliche Konsequenzen haben. Ebenso zeigt sich, dass Kunden während der Leistungsprüfung intensiv begleitet werden sollten. Da mehr als 40 Prozent der Ablehnungen auf fehlende Rückmeldungen der Antragsteller zurückzuführen sind, kann eine aktive Unterstützung bei der Beschaffung medizinischer Unterlagen oder beim Kontakt mit dem Versicherer entscheidend sein. Vermittler übernehmen damit nicht nur beim Vertragsabschluss, sondern auch im Leistungsfall eine zentrale Rolle.