Die geplante Kapitalmarktrente gilt als einer der wichtigsten Reformvorschläge für die gesetzliche Altersvorsorge. Aus Sicht vieler Experten kommt der Ansatz jedoch Jahrzehnte zu spät. Warum das schwedische Modell als Vorbild dient, welche Chancen in der Aktienrente liegen und welche offenen Fragen der Gesetzgeber noch klären muss, erläutert Robert Peres, Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre.
Der bei weitem wichtigste Aspekt der 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission betrifft die Einführung eines verpflichtenden kapitalgedeckten Elements innerhalb der gesetzlichen Altersvorsorge. Endlich kommt die Aktienrente – mögen einige denken. Auch ich freue mich über diese Entwicklung. Nur, sie kommt 25 Jahre zu spät. Damals haben Gerhard Schröder und Walter Riester die sogenannte Riester-Rente eingeführt, die individuelle Anlagemöglichkeiten außerhalb des starren Prinzips der Umlagerente bringen sollte.
Heute weiß man: das Konzept der Riester-Rente mit seinen Garantien und hohen Vertriebskosten hat sich nicht bewährt. Dafür wurde die ebenfalls vor 25 Jahren gestartete Aktienrente in Schweden ein großer Erfolg für die Bürger dieses Landes. Nun will man sich in Deutschland daran ein Beispiel nehmen.
Aber auch bei der geplanten Kapitalmarktrente gibt es noch viele Unwägbarkeiten, die durch den politischen Prozess im Herbst hoffentlich sinnvoll gestaltet werden können. Klar ist, dass über eine Beitragserhöhung etwa 35 Milliarden Euro jährlich in die Aktienrente fließen sollen. Unklar ist hingegen, wie der Staat die nicht triviale Aufgabe der Fondsverwaltung leisten kann. Im Wettbewerb stehen derzeit die Bundesbank und die KENFO (Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung).
Die Bundesbank verfügt über Erfahrung in der Verwaltung großer Portfolios und hat Erfahrung mit sicheren, liquiden Anlagen (z. B. Staatsanleihen, Devisenreserven) und Pensionsfonds. Ihr fehlt aber der Track Record für renditestarke, langfristige Equity-Portfolios. Daher bevorzugt die Kommission die KENFO, die speziell als Asset Manager Erfolge aufzuweisen hat. Seit 2017 lagen die Aktienrenditen in den letzten 5 Jahren bei 9,2 %. Das lässt sich sehen. Aber: die professionellen Fondsverwaltungen haben sich bereits als Helfer in Stellung gebracht.
Kapitalrente eine „zutiefst soziale Frage“
Die Rentenkommission empfiehlt mittelfristig für den zusätzlichen zu erbringenden kapitalgedeckten Anteil eine Erhöhung des Beitrags um 2%. Simulationen zeigen, dass mit realistischen Renditen von 5 % („Weniger versprechen und mehr liefern“ war die Maßgabe) das kombinierte Sicherungsniveau mittelfristig auf über 50 % und langfristig höher stabilisiert oder sogar gesteigert werden. Für die Beitragszahler soll sich das lohnen: wenn ein Arbeitnehmer 4000 Euro brutto verdient, würden künftig 80 Euro in die Aktienrente fließen. Durch den Zinseszinseffekt stünden nach 40 Jahren Arbeitsleben 122.000 Euro Kapital zur Verfügung. Nach diesem Beispiel würde der Rentner damit seine Rente um 500 Euro monatlich erhöhen. Zwar ist das Zukunftsmusik, aber auch wenn man spät anfängt, gibt es zum Kapitalmarkt keine Alternative. Viel mehr ist dessen Nutzung eine „zutiefst soziale Frage“, wie der renommierte Ökonom Jörg Rocholl kürzlich in einem Gastbeitrag in der Presse sagte. Selbst Teil der Alterssicherungskommission, hat er sich seit Jahren für die Aktienrente eingesetzt. Man darf das in den kommenden Wochen nicht kaputt reden.