Haftungsfallen zur Fußball-WM 2026: Wenn der Livestream stockt und das Ticket fake ist

Quelle: ChatGPT

Die Fußball-WM 2026 verspricht ein globales Fest – doch für Unternehmen und deren IT-Dienstleister ist das Turnier auch ein Testfeld für die eigene Haftung. Wenn die Nachfrage nach Tickets das Angebot übersteigt und die IT-Infrastruktur unter Lastspitzen ächzt, entstehen Risiken, die über klassische Sachschäden weit hinausgehen. Im dritten Beitrag der Reihe zu Insurance Hacks für die Fußball-WM erklärt Alina Sucker, Product Head Art & Private Clients, Property & Event bei Hiscox, wie sich Maklern und Vermittlern damit die Gelegenheit bietet, über die Reichweite von Vermögensschaden-Haftpflicht (VSH), D&O (Manager-Versicherung) und Vertrauens-schadenversicherungen (VSV) zu sprechen – mit Beispielen, die Kundinnen und Kunden sofort verstehen.

Marketing-Falle: „Ambush-Marketing“ und Abmahnungen

Rund um die WM planen viele Unternehmen Gewinnspiele oder Kampagnen mit Fußball-Anspielungen, um ihre Marke sichtbarer zu machen. Die Versuchung ist groß, Begriffe wie „WM 2026“ oder offizielle Logos in Anzeigen, Social-Media-Posts oder auf Landingpages einzubauen – auch ohne Sponsorenstatus.

Genau hier wird es heikel: Die FIFA verteidigt ihre exklusiven Markenrechte erfahrungsgemäß sehr konsequent gegen sogenanntes Ambush-Marketing (Trittbrettfahrer-Marketing). Wer ohne offizielle Partnerschaft geschützte Bezeichnungen oder Logos kommerziell nutzt, riskiert kostspielige Abmahnungen bis hin zu Unterlassungsklagen.

In der Beratungspraxis sollten Makler und Vermittler daher nachfragen, wie WM-Bezüge in Marketing und Vertrieb konkret geplant sind. Passiert in der Marketingabteilung ein Fehler, kann eine Vermögensschaden-Haftpflicht (VSH) die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Zahlung berechtigter Forderungen auffangen. Trifft die Geschäftsführung, trotz rechtlicher Bedenken, bewusst die Entscheidung für eine riskante Kampagne rückt die Organhaftung in den Fokus. Dann geht es darum, ob und wie die D&O das Privatvermögen der Verantwortlichen bei Innenhaftungsansprüchen schützt.

Hospitality-Einladungen: Compliance im Fokus

Bei B2B-Incentives rund um die WM sind offizielle Hospitality-Pakete – also Premium-Tickets plus Bewirtung – inzwischen der Standard. Sie gelten als rechtssichere Variante, Kundinnen und Kunden oder Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner einzuladen, ohne die Grenze zur unzulässigen Vorteilsgewährung zu überschreiten.

Trotzdem bleiben Compliance-Fallen: Die Einladung von Geschäftspartnern muss steuerlich sauber nach § 37b EStG abgewickelt werden. Besonders sensibel ist die Einladung von Amtsträgern. Hier steht schnell der Verdacht der Vorteilsgewährung nach § 333 StGB im Raum – mit persönlichen strafrechtlichen Folgen für Verantwortliche.

Für Maklerinnen und Makler heißt das: genau hinschauen, wer eingeladen werden soll und welche internen Richtlinien es gibt. Aus Haftungssicht brauchen Unternehmen eine klar formulierte Compliance-Richtlinie, eine belastbare D&O-Deckung und idealerweise einen ergänzenden Straf-Rechtsschutzbaustein. Der übernimmt im Fall von Ermittlungen die Kosten der Rechtsverteidigung – und diese summieren sich bei spezialisierten Strafverteidigern schnell auf fünfstellige Beträge.

Ticket-Betrug und Fake-Rechnungen

Wo Tickets knapp sind, sind Betrugsversuche nicht weit. Kriminelle nutzen die künstliche Verknappung gezielt aus und verschaffen sich beispielsweise zunächst über eine Phishing-Mail Zugriff auf das E-Mail-Konto eines Mitarbeitenden des Unternehmens. Über dieses kompromittierte Konto versenden sie anschließend täuschend echte interne Nachrichten an die Buchhaltung und geben vor, dass kurzfristig ein exklusives Ticket-Kontingent für ein großes Sportereignis gesichert werden müsse. Die beigefügte Rechnung wirkt professionell, trägt offizielles Branding und enthält eine geänderte Bankverbindung der Täter. Da die Zahlungsanweisung aus dem tatsächlich gehackten Unternehmensaccount stammt und sich in einen laufenden internen Kommunikationsprozess einfügt, wird die Rechnung freigegeben und der Betrag überwiesen.

Wird eine solche Rechnung bezahlt, ist das Geld in der Regel verloren. Genau hier kommt die Vertrauensschadenversicherung (VSV) ins Spiel. Je nach Ausgestaltung der Masche – etwa über Malware, manipulierte E-Mail-Verläufe oder kompromittierte Accounts – können auch Bausteine einer Cyber-Versicherung (Social Engineering) oder spezialisierte VSH-Deckungen relevant werden.

Für die Beratung bedeutet das: keine pauschalen Aussagen, sondern eine saubere Bedingungsanalyse. Maklerinnen und Makler sollten prüfen, wie extern verursachte Betrugsszenarien in VSV, Cyber-Police und Vermögensschaden-Haftpflicht jeweils geregelt sind – und wo Lücken entstehen können.

Haftung von IT-Dienstleistern beim Public Viewing

Wenn beim Public-Viewing-Event in der 85. Minute plötzlich die Leinwand schwarz bleibt, schaut niemand auf die Deko – alle Augen richten sich auf den IT-Dienstleister. Fehler bei der Bandbreitenplanung, falsch konfigurierte Hardware oder unzureichend getestete Streaming-Setups können dazu führen, dass Übertragungen abbrechen und Veranstalter oder Onlineshops mit begleitenden Aktionen Umsätze verlieren.

Für Maklerinnen und Makler mit IT-Kundschaft ist dann die eigene IT-Haftpflicht (VSH) dieser Dienstleister entscheidend. Sie soll reine Vermögensschäden aus IT-Leistungen abdecken – also gerade solche entgangenen Einnahmen, die nicht an einen Sachschaden geknüpft sind. In Beratungsgesprächen geht es deshalb um zwei Kernfragen: Passt die Versicherungssumme zum möglichen Maximalschaden eines globalen Events? Und sind Subunternehmer, etwa spezialisierte Streaming-Provider, sauber in die Deckung einbezogen?

„Schatten-Streaming“ im Unternehmensnetz

Auch innerhalb von Unternehmen kann die WM zum IT-Risiko werden. Werden während der Arbeitszeit im großen Stil Livestreams geschaut – ob auf Firmenrechnern oder privaten Geräten im Firmennetz – kann das Netzwerk spürbar in die Knie gehen. Die Folgen reichen von verzögerten Bestellprozessen im E-Commerce bis hin zu zusätzlichen Sicherheitsrisiken durch den Besuch unseriöser Streaming-Seiten.

Kommt es dadurch zu Schäden bei Kunden oder Geschäftspartnern, steht schnell die Frage im Raum, wer haftet. Je nach Ursache und Vertragslage können die Betriebshaftpflicht (bei Begleitschäden, etwa einer beschädigten Infrastruktur) oder eine Vermögensschaden-Haftpflicht relevant werden.

Hier können Makler und Vermittler einen wichtigen Impuls setzen: nicht nur über Deckung sprechen, sondern auch nach IT-Nutzungsrichtlinien für sportliche Großereignisse fragen. Klare Regeln und technische Beschränkungen, die Bandbreite für kritische Systeme sichern, sind oft der erste und günstigste Schutz.

Makler-Check: Welche Police greift im Ernstfall?

Für die Beratungspraxis hilft ein schneller Blick auf typische Konstellationen, die in WM-Gesprächen immer wieder auftauchen:

Typische Risiken rund um WM-Events und passende Absicherung

Je nach Situation können unterschiedliche rechtliche Risiken entstehen. Die folgende Übersicht zeigt typische Szenarien, den jeweiligen rechtlichen Kontext sowie mögliche Versicherungsbausteine zur Absicherung.

Szenario Rechtlicher Kontext Möglicher Versicherungsschutz
Abmahnung durch FIFA Markenrecht / UWG VSH (Abwehr unberechtigter Ansprüche und mögliche Leistung im Rahmen der Bedingungen)
Fehlentscheidung des Managements Organhaftung (GmbHG / AktG) D&O-Versicherung zum Schutz des Privatvermögens von Organmitgliedern
Strafrechtliche Ermittlungen Strafrecht (z. B. Vorteilsgewährung) Straf-Rechtsschutz für Verteidiger- und Verfahrenskosten
Gefälschte B2B-Rechnungen Betrug / Social Engineering Vertrauensschadenversicherung (VSV) oder Cyberversicherung – abhängig vom Bedingungswerk
IT-Ausfall beim Dienstleister Vertragshaftung / Vermögensschaden IT-Haftpflichtversicherung für reine Vermögensschäden

Die Tabelle ersetzt keine Bedingungsprüfung. Sie zeigt aber, in welche Richtung das Gespräch mit der Kundschaft gehen kann und an welchen Stellen sich ein tieferer Blick in die Police lohnt.

Was die WM für die Beratung bedeutet

Die WM wirkt wie ein Brennglas für unternehmerische Haftung. Themen, die sonst abstrakt bleiben, werden plötzlich konkret: Organhaftung im Marketing, externe Betrugsmaschen, IT-Ausfälle ohne Sachschaden.

Für Makler und Vermittler ist das eine Gelegenheit, über klassische Sachthemen hinauszugehen und mit Kundinnen und Kunden über Vermögensschäden, D&O und Vertrauensschäden zu sprechen – nicht als Theorie, sondern auf Basis realer WM-Szenarien. In vielen Gesprächen hilft eine einfache Reihenfolge: erst saubere Prozesse und klare Zuständigkeiten, dann passender Versicherungsschutz, der im Schadensfall tatsächlich trägt.

In Teil 4 der Reihe geht es um Cyber-Angriffe rund um die WM und was Makler und Vermittler in der akuten Cyber-Beratung konkret tun können.