Pflegeversicherung: Mehr als sechs Millionen Pflegebedürftige in Deutschland

Quelle: ChatGPT

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland explodiert. Mehr als sechs Millionen Menschen beziehen inzwischen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Gleichzeitig wächst der Druck auf Finanzierung und Versorgungssystem. Medizinischer Dienst und GKV-Spitzenverband fordern deshalb eine stärker präventive Ausrichtung der Pflege.

Die soziale Pflegeversicherung steht angesichts der stark steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen vor immer größeren Herausforderungen. Seit 2015 hat sich die Zahl der Leistungsbeziehenden mehr als verdoppelt. Inzwischen erhalten mehr als sechs Millionen Menschen Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Vor diesem Hintergrund fordern der Medizinische Dienst Bund und der GKV-Spitzenverband eine grundlegende Neuausrichtung der Pflege. Künftig sollte es einen stärkeren Fokus auf Prävention und nachhaltige Stabilisierung des Systems geben.

„Bei allen nachvollziehbaren Diskussionen um die Anhebung der Schwellenwerte, darf die wichtige und immer noch richtige Intention der Pflegereform 2017 nicht aus dem Blick geraten: Wir müssen alles tun, um die Versicherten dabei zu unterstützen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder ihrer Verschlechterung aktiv entgegenzuwirken“, sagt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund.

Auch Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, mahnt Reformen an: „Der starke Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen stellt die Pflegeversicherung vor finanzielle und strukturelle Herausforderungen. Die müssen wir nun endlich angehen und dabei darauf achten, dass in dem solidarischen System auch zukünftig diejenigen Hilfe bekommen, die wirklich darauf angewiesen sind. Zugleich müssen wir die Finanzierbarkeit des Systems endlich zukunftsfest aufstellen.“

Die aktuelle Begutachtungsstatistik des Medizinischen Dienstes zeigt das Ausmaß der Entwicklung deutlich. Im vergangenen Jahr wurden bundesweit mehr als drei Millionen Versicherte begutachtet. Dabei erhielten 29 Prozent der Antragstellenden Pflegegrad 1, 34,5 Prozent Pflegegrad 2 und 11,6 Prozent Pflegegrad 3. Die höheren Pflegegrade 4 und 5 entfielen lediglich auf 2,6 beziehungsweise 0,9 Prozent der Begutachteten. Bei 21,3 Prozent lag zum Zeitpunkt der Begutachtung noch kein Pflegegrad vor.

Auffällig ist zudem, dass die Pflege weiterhin überwiegend im häuslichen Umfeld organisiert wird. Knapp 60 Prozent der Pflegebedürftigen beantragten Pflegegeld und setzen damit auf die Versorgung durch Angehörige ohne professionelle Unterstützung. Nur 11,2 Prozent beantragten ambulante Sachleistungen, während 9,4 Prozent stationäre Leistungen in Anspruch nehmen wollten. Damit bleibt die familiäre Pflege eine tragende Säule des Systems.

Besonders dynamisch entwickelt sich die Zahl der Begutachtungen bei Kindern und Jugendlichen. Innerhalb von zehn Jahren hat sich deren Zahl nahezu vervierfacht. Gab es im Jahr 2015 noch rund 53.000 Begutachtungen, waren es im Jahr 2025 bereits mehr als 190.000. Häufigste pflegebegründende Diagnosen sind dabei ADHS und Entwicklungsstörungen. Auch in dieser Altersgruppe erfolgt die Versorgung überwiegend zuhause durch Angehörige.

Nach Ansicht des Medizinischen Dienstes liegt insbesondere in der Erstbegutachtung großes Potenzial, Pflegebedürftigkeit abzumildern oder eine Verschlechterung zu verhindern. So wurden bei fast 60 Prozent der Erstbegutachtungen Heilmittel wie Physio-, Ergo- oder Stimmtherapie empfohlen. In 43,6 Prozent der Fälle rieten die Gutachter zu Mobilitätshilfen oder Hilfsmitteln für Bad und Haushalt, um ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen.

Allerdings scheitern viele dieser Empfehlungen bislang an bürokratischen Hürden oder an der Überlastung pflegender Angehöriger. Deshalb müsse das Begutachtungsverfahren künftig stärker präventiv ausgerichtet werden. Ziel müsse es sein, Pflegebedürftigkeit möglichst lange hinauszuzögern und die Selbstständigkeit der Betroffenen zu erhalten.