Die Modellrechnung ist einfach. Würde die bAV von realistischen Endaltern ausgehen, also von Werten, die der demografischen Realität entsprechen, sänke der Kapitalbedarf für ein gegebenes Rentenziel um rund 40 Prozent. Bei gleichem Aufwand stiege die monatliche Rente um rund 60 Prozent. Arbeitgeber gewönnen Kapital für Investitionen zurück, ohne ihre Versorgungszusagen kürzen zu müssen. Versorgungswerke könnten Leistungsniveaus von 60 bis 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens absichern. Ein Anspruch, der für die meisten Belegschaften aktuell außer Reichweite liegt.
Nach mehr als 25 Jahren in der bAV beobachte ich, dass diese Zahlen immer dieselbe Reaktion auslösen, sobald sie auf dem Tisch liegen: zuerst Ungläubigkeit, dann Empörung, dann die Frage, warum darüber nicht längst öffentlich gesprochen wird. Genau diese Frage gehört in den politischen Diskurs.
Drei Forderungen
Damit das System vom „rechnet sich schön" zu einem „rechnet sich für den Kunden" findet, braucht es drei Korrekturen:
- Erstens: eine verbindliche Transparenzpflicht über Kalkulationsannahmen. Endalter, zugrundeliegende Sterbetafel und Annahmen zur Rentendynamik müssen in jedem Produktvergleich, in jedem Beratungsprotokoll, in jedem Versorgungswerk offengelegt werden. Wer Vorsorge anbietet, schuldet Auskunft über die Mathematik dahinter.
- Zweitens: realistische Rechnungsgrundlagen. Die Sterbetafeln der bAV-Branche müssen turnusmäßig überprüft und an die demografische Realität angeglichen werden. Sicherheitspuffer haben ihre Berechtigung. Sicherheitspuffer übereinander zu stapeln, bis sie das Leistungsversprechen aushöhlen, hat keine.
- Drittens: Fokus auf tatsächliche Leistung statt formaler Garantie. Garantien sind in der bAV ein hohes Gut. Sie verlieren ihren Wert allerdings, wenn sie über Kalkulationsannahmen herauskalkuliert werden. Eine Versorgung, die formal alles garantiert und faktisch wenig auszahlt, taugt weder als Marketing-Instrument noch als Bestandteil des Gesellschaftsvertrags zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Wie hoch die bAV am Ende tatsächlich ausfällt, entscheidet sich an den Annahmen ihrer Kalkulation. Solange wir diese Annahmen nicht öffentlich verhandeln, wird sich die bAV weiter „schön rechnen" lassen. Nur eben nicht für den Kunden.
Hintergrund: Alexander Siegmund ist Geschäftsführer der KPM Pensions & Benefits GmbH sowie der KPM Vorsorge GmbH mit Sitz in Köln. Die Unternehmensgruppe ist seit 1999 auf betriebliche Altersversorgung spezialisiert und begleitet Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung individueller Versorgungslösungen. Mit der Zulassung als Rentenberater für die bAV durch das Oberlandesgericht Köln im Jahr 2006 wurde das Angebot um die unabhängige Rechtsberatung in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung erweitert. Neben Beratung und Rentenrechtsdienstleistungen bietet KPM als Spezialmakler auch die Konzeption und Betreuung von Versorgungssystemen an.