Die bAV rechnet sich schön – aber nicht für die Kundschaft

Quelle: DALL-E

Diese Mechanik ist in der Branche lange bekannt. Neu ist, dass sie inzwischen offiziell dokumentiert ist. Die BaFin hat 2025 erstmals systematisch erhoben, wie deutsche Lebensversicherer in der Rentenphase mit Risikoüberschüssen umgehen. Das Ergebnis: Mehr als die Hälfte der Anbieter weist in der Auszahlungsphase keine Risikoüberschussbeteiligung aus. Die Sterblichkeitsgewinne, die durch die übervorsichtige Kalkulation entstehen, kommen bei einem erheblichen Teil der Rentenempfänger schlicht nicht an.

Diese Beobachtung ist keine Anklage gegen einzelne Häuser. Solvency II, ein anhaltend schwieriges Zinsumfeld und gestiegene Kapitalanforderungen begünstigen defensive Kalkulationen strukturell. Wer regulatorisch zur Vorsicht verpflichtet ist, kalkuliert konservativ. Aber das Ergebnis lässt sich nüchtern beschreiben: Ein System, das auf kollektiver Solidarität aufgebaut wurde, entwickelt unter dem Druck moderner Regulatorik eine Logik, die die kollektiven Gewinne nicht zwingend dorthin zurückführt, wo sie entstanden sind. Was lange als Branchengeheimnis durchging, hat seit 2025 eine offizielle Quelle, mit dem amtlichen Stempel der Aufsichtsbehörde.

Die Verteilungsfrage

Damit ist die eigentlich entscheidende Frage benannt, vor der die Branche bisher zurückgeschreckt ist: Wer profitiert von dieser Kalkulationspraxis, und wer trägt sie? Profitieren tun zunächst die Bilanzen. Konservative Endalter erzeugen hohe Rückstellungen, geben Solvency-II-Spielräume und stabilisieren Kapitalpuffer. Das ist betriebswirtschaftlich nachvollziehbar. Profitieren tut auch das Kollektiv im aufsichtsrechtlichen Sinne, denn die nicht ausgekehrten Sterblichkeitsgewinne verbleiben dort als Reserve. Auch das ist im Einzelfall verteidigbar.

Wer trägt die Kosten? Drei Gruppen, in dieser Reihenfolge: Erstens die Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger, deren monatliche Auszahlung systematisch unter dem liegt, was bei realistischer Kalkulation möglich gewesen wäre. Zweitens die Arbeitgeber, die für ein vereinbartes Rentenziel Kapital binden, das ihrem Wachstum, ihren Investitionen, ihrer Liquidität entzogen ist. Drittens die Belegschaften, deren Vertrauen in die bAV in dem Maße erodiert, in dem die Differenz zwischen Hochrechnung und tatsächlicher Auszahlung sichtbar wird.

Es entsteht eine paradoxe Asymmetrie: Ein System, das sich als Schutzgemeinschaft präsentiert, transferiert Vermögen von den Versorgten zu den Verwaltern. Ohne dass jemandem Absicht zu unterstellen wäre. Ohne dass es jemand politisch entschieden hätte. Es passiert einfach, weil sich niemand verpflichtet fühlt, es zu ändern.

Die Reform übersieht ihren eigenen Hebel

Die Aufmerksamkeit der Politik liegt seit Monaten auf der gesetzlichen Rente. Aktivrente, Frühstart-Rente, Reformen der Altersgrenze, das jüngste Rentenpaket: die Debatte ist intensiv, sie ist medial präsent, und sie ist legitim. Aber sie blendet einen Bereich aus, der gleichermaßen reformbedürftig wäre: die Kalkulationsregeln in der zweiten Säule.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz II, in Kraft seit dem 22. Januar 2026, bringt eine Reihe wichtiger Änderungen für Geringverdiener, Sozialpartnermodelle und Opting-Out. An den Sterbetafeln, an den Endaltern, an der Transparenz der Rentenphase rührt es nicht. Auch das ist eine politische Entscheidung. Getroffen, indem sie nicht getroffen wurde. Eine Branche, die strukturell zu teuer rechnet, hat in der jüngsten Reform kein Korrekturinstrument bekommen. Sie wird ohne politischen Anstoß auch keines bekommen.