Das Altersvorsorgereformgesetz soll die private Vorsorge attraktiver machen und zentrale Schwächen der Riester-Rente beheben. Doch Versicherer, Fondsbranche und Experten zeigen sich nur teilweise zufrieden. Warum sich nun die Hoffnungen auf die große Rentenreform richten, erklärt Robert Peres, Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre.
Die Altersvorsorge bleibt ein Dauerthema. Mit dem nun vom Parlament beschlossenen „Altersvorsorgereformgesetz“ wurden einige der schlimmsten Fehler der Riester-Rente korrigiert – beispielsweise fallen jetzt die kostspieligen Garantien für die eingezahlten Beiträge weg, dafür soll es höhere Renditen geben. Auch die Kosten wurden gedeckelt, sie dürfen einen Prozent nicht überschreiten. Noch hat der Bundesrat nicht zugestimmt, das soll aber am 8. Mai geschehen. Hier könnte es noch kleinere Änderungen geben, die das Wesen der Reform aber nicht verändern werden.
Finanzbranche sieht sich enttäuscht
Die Finanzbranche, die dieser Neuordnung der privaten Altersvorsorge entgegengefiebert hatte, sieht sich auf einigen Ebenen enttäuscht. Da wären zunächst die Versicherungen, die ja mit dem Riester-Prinzip sehr gut leben konnten. Hier findet nun eine Verschiebung der Produktangebote in die Fondsbranche statt, die sich im Vorfeld massiv positioniert hatte. Aber auch deren Vertreter sind unzufrieden mit dem Ergebnis, denn kurz vor dem Ende der Beratung im Bundestag war das Angebot eines Standarddepots in öffentlicher Trägerschaft in das Gesetz gelangt. Das ist offenbar auf Betreiben der Länder geschehen. Hatten die Länder doch unter der Federführung Hessens ein staatliches Vorsorgeprodukt gefordert, das aber privatwirtschaftlich geführt sein sollte – ganz nach dem Vorbild der hessischen Deutschland-Rente. Hierin sehen die Fondsanbieter eine staatliche Konkurrenz, die den freien Markt stark behindert. Ganz so schlimm ist das aber nicht zu sehen, denn das wäre ja nicht der einzige Bereich, in dem Staat und Privatwirtschaft alternative Angebote an die Bürger machen können. Das gehört zu einer sozialen Marktwirtschaft dazu.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat das Altersvorsorgeprodukt zwar als Schritt in die richtige Richtung begrüßt, befürchtet aber, dass die Freiwilligkeit die notwendige Verbreitung nicht bewirken könnte. Der Staat fördert das neue Modell zwar ausreichend, dennoch wird es nach Ansicht des DIW wieder nur von Menschen mit höherem Einkommen angenommen werden.
Schwedisches Modell als Vorbild
Wie bereits kürzlich gesagt: Der Einbezug des Kapitalmarkts in das deutsche System der Altersvorsorge ist sehr begrüßenswert. Allerdings erreicht er im privaten Sektor nur etwa 40 Prozent der Bürger. Daher ist nun Aufgabe der Rentenkommission, für die „große“ Rentenreform endlich eine Aktienrente einzuführen, die den Namen auch tatsächlich verdient hat. Vorbild bleibt das schwedische Modell, wo 2,5 Prozent der Rentenbeiträge in einen Staatsfonds fließen, der weltweit anlegt und seit Einführung im Schnitt pro Jahr 10 Prozent Rendite erwirtschaftet hat. Langfristig hat der AP7 damit die meisten privaten Fonds im schwedischen System übertroffen und das Ziel (mindestens 2 Prozent pro Jahr über der Umlagerente) klar erfüllt. Die Rendite der letzten 10 Jahre liegt bei sagenhaften 249 Prozent. Hätte sich die deutsche Politik früher für solch eine systemische Umstellung von der reinen Umlage hin zu einer teilweisen Aktienrente entschieden, hätten wir die heutigen Probleme nicht.
Insofern ruht die Hoffnung einiger Experten nun auf den Vorschlägen der Rentenkommission, die bis zum Sommer konkrete, umsetzbare Reformvorschläge unterbreiten soll. Noch gibt es keine Hinweise auf eine radikalere Strukturänderung, aber die normative Kraft des Faktischen – siehe Verlust der Generationengerechtigkeit und steigende Steuerbezuschussung der Rentenkasse – könnte ein Umdenken bringen.